Die Staatsduma-Wahl 2011 soll in Russland nicht rechtmäßig abgelaufen sein - so der Vorwurf tausender Regierungsgegner. Jetzt entschied auch der EGMR gegen das Land: Es sei den Manipulationsvorwürfen nicht ernsthaft nachgegangen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen einer Verletzung des Rechts auf freie Wahlen verurteilt (Beschwerde-Nr. 75947/11). Es ging dabei um umstrittene Neuauszählungen bei der Parlamentswahl im Dezember 2011 sowie der zeitgleich durchgeführten Wahl zur Sankt Petersburger Versammlung. Fälschungsvorwürfe hatten damals zu Protesten von tausenden Regierungsgegnern geführt.
Nach den Protesten verurteilte der EGMR Russland schon einmal. Das Land musste einem Demonstranten 25.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil die Polizei ihn nach eine Routenänderung festnahm und nach Ansicht des Gerichts damit seine Versammlungsfreiheit verletzte.
Die Straßburger Richter können den Verdacht von Manipulationen nur begrenzt prüfen, wie sie am Dienstag in ihrem Urteil klarstellten. Sie hielten den Vorwurf der Kläger aber für vertretbar, dass die Neuauszählung unfair abgelaufen sei. Das Ausmaß der Nachzählung, deren unklare Begründung sowie das Ergebnis, das deutlich zugunsten der Regierungspartei ausgefallen sei, sprächen stark dafür.
Die Richter warfen Russland vor, die Vorwürfe anschließend nicht ernsthaft untersucht zu haben. Die Gerichte hätten sich damit begnügt, triviale Formalitäten zu prüfen, und Beweise für ernsthafte Verfahrensverstöße ignoriert.
dpa/nas/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Russland: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23067 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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