Großbritannien verletzt mit dem pauschalen Entzug des Wahlrechts die Menschenrechte von Gefängnisinsassen. Der EGMR in Straßburg gab am Dienstag 1015 britischen Häftlingen Recht, denen bei verschiedenen Wahlen zwischen 2009 und 2011 der Gang an die Urne verweigert worden war.
Der automatische Entzug des Wahlrechts verstoße gegen das Grundrecht auf freie Wahlen, hieß es in Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Forderungen der Häftlinge auf Entschädigung wies das Gericht zurück (Beschwerdenummer 51987/08 u.a.). Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.
Eine Überraschung ist die Entscheidung nicht: Schon 2005 hat der EGMR die Briten gerügt, weil Strafgefangene nicht wählen dürfen, auch wenn sie keine schweren Verbrechen begangen haben. Eine Ausnahme gilt nur für Menschen in Untersuchungshaft. Bislang weigert sich London trotz wiederholter Mahnungen und Urteile, die Straßburger Urteilssprüche umzusetzen.
In Deutschland kann das Wahlrecht allein durch richterlichen Beschluss aberkannt werden. Dies ist in der Regel nur bei sehr schweren Verbrechen der Fall. Entmündigte Personen dürfen ebenfalls nicht wählen. Der Entzug des Wahlrechts stellt in der Bundesrepublik immer einen Ausnahmefall dar.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Großbritannien: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14650 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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