Zum Jahresende erlöschen die Betriebsgenehmigungen der beiden E.ON-Kraftwerke im Ruhrgebiet. Dies entschieden die Leipziger Verwaltungsrichter am Donnerstag. Damit unterlag der Energieversorger mit seinem Vorhaben, gerichtlich durchzusetzen, dass die alten Blöcke bis zur Fertigstellung des geplanten modernen Kraftwerks Datteln IV weiterlaufen können.
E.ON hatte 2006 erklärt, die Altkraftwerke, die ein Fünftel des Stroms für die Deutsche Bahn sowie Fernwärme erzeugen, nur bis Ende 2012 betreiben zu wollen. Dafür durfte auf eine Nachrüstung der Anlagen zur Verringerung des Schadstoffausstoßes verzichtet werden. Damals ging der Energieversorger noch davon aus, dass sein neues Steinkohlekraftwerk Datteln IV 2011 in Betrieb gehen und die Altkraftwerke aus den 50-er und 60-er Jahren ablösen würde. Wegen juristischer Streitereien liegt dieser Bau jedoch weitgehend auf Eis, so dass E.ON seine Zusage widerrief.
So nicht, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Das Unternehmen müsse sich an seinem Verzicht festhalten lassen. Er sei keine bloß unverbindliche Absichtserklärung. Das mit der fristgebundenen Wahlmöglichkeit für die Kraftwerksbetreiber verbundene umweltpolitische Ziel, Emissionen zu verringern, ließe sich nicht erreichen, wenn die Erklärungen frei widerruflich wären.
E.ON könne sich auch nicht auf die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage berufen, um jedenfalls eine befristete Fortwirkung der Betriebsgenehmigungen zu erreichen. Das Unternehmen hat nach Ansicht der Leipziger Richter auf eigenes Risiko auf die Betriebsgenehmigungen verzichtet, obwohl die fristgerechte Errichtung des neuen Kraftwerks Datteln IV noch nicht gesichert war (Urt. v. 15.11.2012, Az. 7 C 15.12 u. 16.12).
Mit den Entscheidungen gehen in Datteln und Herne allerdings nicht die Lichter aus: Die Landesbehörden und der E.ON haben sich bereits verständigt, dass der Weiterbetrieb zunächst noch geduldet wird. Im Frühjahr 2014 soll ein so genannter Umrichter für die besondere Frequenz des Bahnstroms fertig sein, so dass der dann aus dem öffentlichen Netz bezogen werden kann. Auch für die Fernwärme aus Herne gibt es eine Duldung noch über die Wintermonate.
Mit Material von dpa.
tko/LTO-Redaktion
BVerwG zu Steinkohlekraftwerken Datteln und Herne: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7565 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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