BVerwG: Grundsatzentscheidung zu LKW-Überholverboten erwartet

von dpa/hho/LTO-Redaktion

21.09.2010

Das BVerwG verhandelt am Donnerstag über zwei Klagen eines Spediteurs gegen Lkw-Überholverbote. In den von den Berufungsgerichten jeweils wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revisionsverfahren wird insbesondere darum gestritten, wann die Frist für die Anfechtung von Verkehrsverboten beginnt und ob die LKW-Überholverbote rechtmäßig sind.

Dietmar Kettler, Anwalt des Klägers, geht davon aus, dass im Falle eines Sieges vor Gericht die Zahl der Überholverbote für Lastwagen bundesweit "drastisch reduziert werden muss". Lkw-Überholverbote dürften nur dann erlassen werden, wenn es eine konkrete örtliche Gefahrenlage gibt. Dies sei aber bei den relevanten Streckenabschnitten nicht der Fall.

Die berüchtigten "Elefantenrennen" von Lastwagen seien auch ohne Überholverbote verboten. Überdies hätten Unfälle "extrem selten" etwas mit Lkw-Überholmanövern zu tun. Kettler beruft sich vor allem auf eine wissenschaftliche Untersuchung, die 1996 an der Ruhr-Universität
Bochum gemacht wurde.

Zitiervorschlag

BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1518 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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