BVerfG: Verhandlungen zu Demonstrationen am Flughafen

von dpa/tko/LTO-Redaktion

23.11.2010

Am Dienstag hat das BVerfG über die Zulässigkeit von Demonstrationen am Frankfurter Flughafen verhandelt. Das Gericht muss klären, ob der Flughafenbetreiber Fraport AG, dessen Aktien mehrheitlich vom Landund der Stadt gehalten wird, "dem Staat zuzurechnen ist". Damit wäre der Flughafen vergleichbar mit einer Fußgängerzone, in der das Demonstrationsrecht gilt.

Anlass der Verhandlung ist der Fall einer Frau von der "Initiative gegen Abschiebungen", die vor sieben Jahren mit anderen Aktivisten Flugblätter am Abfertigungsschalter eines Fluges nach Athen verteilt hatte. Damit wollte sie die Passagiere auf eine irakische Kurdin aufmerksam machen, die mit ihrem Flug abgeschoben werden sollte. Die Fraport verbot diese Aktion und erteilte der Frau Flughafenverbot.

Für den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Ferdinand Kirchhof, ergeben sich je nach Auslegung weitere Fragen. Wenn der
Flughafen ein öffentlicher Raum sei, müsse man auf jeden Fall über Einschränkungen des Demonstrationsrechts an diesem Ort nachdenken.
"Das Flughafengebäude bildet ein räumlich geschlossenes und sensibles, logistisches System zum Transport von Personen und Sachen, das auch von kleineren Beeinträchtigungen sogleich schwerwiegend in seiner Funktion getroffen werden kann." Andererseits sei bei der Größe des Flughafens zu überlegen, ob so ein privat organisiertes Zentrum für Demonstrationen offen stehen müsse.

Zitiervorschlag

BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1999 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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