BVerfG zu NPD-Klage: Zweifel an Rechtsverletzung durch Schwesigs Äußerungen

22.07.2014

Im Raum steht der vermeintliche Wahlboykott – so sieht es zumindest die NPD, die ein Organstreitverfahren beim BVerfG angestrengt hat. Diese richtet sich gegen Passagen aus einem Interview Schwesigs mit der Thüringischen Landeszeitung. Dort hatte die Ministerin im Juni mit Blick auf die Landtagswahl in Thüringen Mitte September unter anderem gesagt: "Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt."

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zweifelt daran, dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Rechte der NPD durch ein Zeitungsinterview verletzt hat. Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Dienstag deutlich (Az. 2 BvE 2/14). So stellte die Mehrheit der Richter viele kritische Fragen an den Anwalt der rechtsextremen Partei und ließ ihre Zweifel zum Teil deutlich erkennen.

"Ich sehe nicht so richtig den Eingriffseffekt dieser Äußerung", sagte Bundesverfassungsrichter Peter Huber in Karlsruhe. Die NPD sieht in den beanstandeten Teilen des Interviews ihre von Art. 21 Grundgesetz garantierte Chancengleichheit verletzt. Die Ministerin habe ihre Position missbraucht, um in Thüringen Wahlkampf zulasten der Partei zu betreiben, sagte NPD-Anwalt Peter Richter.

Amtsträger müssen gewisse Neutralität wahren

Schwesigs Staatssekretär Ralf Kleindiek erklärte, seine Chefin wäre "eine klare Gegnerin der NPD". Wie der Bundespräsident dürfe eine Ministerin auf die Gefahren hinweisen, die von einer Partei ausgingen.

Das Gericht will grundsätzlich ausloten, inwieweit Minister sich in Wahlkampfzeiten über andere Parteien negativ äußern dürfen. Eine Trennung zwischen den einzelnen Personen sei sehr schwierig, so der Berichterstatter des Verfahrens, Peter Müller. Als Parteimitglieder oder als Privatpersonen haben sie zwar mehr Rechte. Als Amtsträger müssten Minister aber eine gewisse Neutralität wahren. 

Die Ansicht der NPD würde dazu führen, dass Minister sich in Wahlkampfzeiten gar nicht mehr äußern dürften, wandte Richterin Monika Hermanns ein. "Das würde dann die Chancengleichheit der Regierungsparteien schmälern."

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zu NPD-Klage: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12646 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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