Per Gesetz wollte Rot-Rot-Grün den Frauenanteil im Thüringer Landtag erhöhen. Doch der VerfGH des Landes hat das dortige Paritätsgesetz gekippt. Das BVerfG soll das Urteil nun auf Auslegungsfehler prüfen.
Der Streit um das Thüringer Paritätsgesetz beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Am Montagabend sei eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Beschwerdeführer eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf dpa-Anfrage. Das Gericht in Karlsruhe prüft nun das weitere Vorgehen. Zuvor hatte der Landesfrauenrat mitgeteilt, dass auf seine Initiative hin 13 Thüringer gemeinsam Beschwerde gegen die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs von Mitte Juli eingelegt hätten.
Die Weimarer Richter hatten das Gesetz, wonach Parteien ihre Listen bei Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen, damals für nichtig erklärt. Die Entscheidung war allerdings nicht einstimmig gefallen: In Sondervoten hatten drei der neun Richter dargelegt, warum sie das Paritätsgesetz nicht grundsätzlich für verfassungswidrig halten. Nach Ansicht von Experten hat das Urteil Signalwirkung weit über Thüringen hinaus - und versetzte SPD, Grünen und Linken einen Dämpfer, deren Vertreter sich auch auf Bundesebene teils für eine Quote einsetzen.
Thüringer Urteil soll auf Auslegungsfehler überprüft werden
Auch gegen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte kann eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG statthaft sein. Zwar überprüft das BVerfG nicht wie eine weitere Instanz die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts noch einmal. Aber es kann etwa überprüfen, ob das Landesverfassungsgericht die Rechtsprechung des BVerfG ausreichend berücksichtigt hat.
Zu den Beschwerdeführern gehört der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider. Er schließe sich der Initiative mehrerer Bürger im Freistaat an, sagte Schneider der Deutschen Presse-Agentur. Ziel sei, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs von Mitte Juli noch einmal überprüfe. Schneider betonte, so eine Regelung sei "die effizienteste Möglichkeit gegen einen Männer-Überhang" im Parlament.
Der Fraktionsmanager und zwölf weitere Thüringer haben daher Rechtsprofessorin Silke Laskowski bevollmächtigt, in ihrem Namen Beschwerde in Karlsruhe einzulegen. Sie werfen den Thüringer Richtern Auslegungsfehler vor. Ohne Paritätsregel würden Frauen bei der Kandidatenaufstellung faktisch benachteiligt, so das Argument.
Auch in ihrem Entwurf für eine Wahlrechtsreform und einen kleineren Bundestag setzt sich die SPD für Landeslisten ein, die abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt sind. Die rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung selbst hat dagegen auf eine Beschwerde in Karlsruhe verzichtet. In Brandenburg, wo es ein ähnliches Gesetz gibt, steht eine Entscheidung des dortigen Verfassungsgerichtes noch aus.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Nach Urteil gegen Paritätsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42524 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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