Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus: Erster Ein­spruch ein­ge­gangen

29.10.2021

Nach den Pannen und Problemen bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist bislang beim Verfassungsgerichtshof des Landes ein Einspruch eingegangen. 

Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen, wird damit gerechnet, dass sich etliche Beschwerdeführer an den Verfassungsgerichtshof wenden, um eine Wahlprüfung zu veranlassen. Sie haben dafür bis Ende November Zeit.

Der erste Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht, der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien Wähler antrat. Er bemängelt in seinem Schriftsatz zum einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe. Außerdem fordert er, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen, damit auch kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen. Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun.

Nach Ablauf der einmonatigen Frist für Einsprüche muss der Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch nehmen.

dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46518 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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