Eilentscheidung zu Berliner Wiederholungswahl: Der Lan­des­wahl­leiter atmet auf

31.01.2023

Das BVerfG entschied am Dienstag im Eilverfahren, dass die Berliner Wiederholungswahl vorerst wie geplant stattfinden kann. Die Entscheidung stößt auf Erleichterung, wirft gleichzeitig aber auch Fragen auf.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am Dienstag über einen Eilantrag, der die Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus stoppen sollte. Der Antrag wurde abgelehnt, sodass die Wahl nun zunächst wie geplant am 12. Februar wiederholt werden kann.

Nach Einschätzung des Wahlforschers Thorsten Faas hat sich das BVerfG mit seiner Ablehnung einer Wahlverschiebung in Berlin für das kleinere Übel entschieden. "Letztlich hätte man mit der Absage des Wahltermins in ein laufendes Verfahren eingegriffen mit ungewissem Ausgang", sagte der Politikwissenschaftler, der an der Freien Universität in Berlin lehrt, am Dienstag der dpa. "Es sind schon viele Tausend Briefwahlstimmen abgegeben, der Wahlkampf läuft auf Hochtouren."

"In dieser Situation Stopp zu sagen, hätte in ein ohnehin schon komplexes und verwirrendes Verfahren noch einmal viel mehr Ärger gebracht", sagte Faas.

Beschwerdeführer bedauern die Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerdeführer bedauern die Entscheidung des BVerfG. Wegen der bislang fehlenden Begründung könne über die tragenden Erwägungen des Gerichts derzeit nur spekuliert werden, heißt es in einer Erklärung der mandatstragenden Verfassungsbeschwerdeführer. Die fehlende Begründung deute jedenfalls darauf hin, dass es keine einfache Entscheidung gewesen sei.

Dafür, dass das BVerfG der Verfassungsbeschwerde weiterhin Gewicht beimisst, spreche auch die inzwischen erfolgte Aufforderung des BVerfG zur kurzfristigen Stellungnahme in der Hauptsache bis zum 2. März 2023, so die Beschwerdeführer.

Landeswahlleiter ist erleichtert

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat mit Erleichterung auf die Entscheidung des BVerfG reagiert. "Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt", sagte Bröchler am Dienstag der dpa. "Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren."

Ihn habe die Entscheidung in Karlsruhe nicht überrascht, so Bröchler. "Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen." Er erinnerte daran, dass die Briefwahl schon seit einigen Wochen in Gang sei und schon viele Menschen gewählt hätten.

Politiker setzen Wahlkampf fort

Die Entscheidung des BVerfG schafft vorerst Klarheit. Linke-Spitzenkandidat Klaus Lederer kündigte unmittelbar nach der Veröffentlichung der Entscheidung an, seine Partei werde nach der Entscheidung zur Wiederholungswahl aus Karlsruhe um jede Stimme werben. "Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchführung der Berlin-Wahl am 12. Februar abgelehnt", twitterte der Linken-Politiker und Berliner Kultursenator am Dienstag. "Wir konzentrieren uns jetzt mit voller Kraft weiter auf das Wesentliche und die anstehende Wahl und werben um jede Stimme."

Auch die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, kündigte über Twitter an, bis zur Wahl alles dafür tun zu wollen, dass die Wahl reibungslos stattfinden könne.

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ku/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Eilentscheidung zu Berliner Wiederholungswahl: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50941 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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