Kein stilles Örtchen weit und breit: Weil die einzige Toilette im Zug defekt war, muss die Deutsche Bahn einer Frau Schmerzensgeld zahlen. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des AG Trier hervor.
Die Frau hatte im Oktober 2014 auf der fast zweistündigen Fahrt von Koblenz nach Trier nicht auf die Toilette gehen können, obwohl sie dies nach eigenem Bekunden dringend gemusst hätte. Auf die defekte Toilette sei sie vor dem Betreten der Regionalbahn nicht hingewiesen worden, erklärte sie vor Gericht. Nach ihrer Ankunft in Trier habe sie es dann nicht mehr rechtzeitig auf die Toilette geschafft.
Das Amtsgericht (AG) Trier erkannte darin ein "Organisationsverschulden" der Deutschen Bahn Regio AG, das zu einem "körperlichen Unwohlsein" der Frau geführt habe. Das Gericht sprach der Klägerin daher ein Schmerzensgeld in Höhe von 200 Euro zu (Urt. v. 16.06.2015, Az. 6 C 62/15. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Wegen defekter Zug-Toilette: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16314 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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