Eilantrag beim LG Erfurt: Medien wollen Zugang zu AfD-Wahl­party ein­klagen

21.08.2024

Mehrere Medienhäuser nehmen nicht hin, dass ihre Journalisten am Tag der Thüringen-Wahl keinen Zugang zu einer AfD-Wahlparty erhalten und leiten rechtliche Schritte ein. Es ist nicht das erste Mal.

Mehrere Medienhäuser wehren sich gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von einer AfD-Wahlparty am Tag der Thüringen-Wahl. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Springer-Marken Bild und Welt sowie die linke Tageszeitung taz teilten unabhängig voneinander mit, gemeinsam beim Landgericht (LG) Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen gestellt zu haben.

Die Häuser sehen die Pressefreiheit eingeschränkt. Das LG bestätigte auf Anfrage der dpa den Eingang des Antrags der Pressehäuser. "Nähere Angaben auch zum zeitlichen Ablauf sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich", hieß es zugleich. 

Die AfD stellte auf dpa-Nachfrage die Lage so dar: "Der eine Veranstaltungsort, den wir haben, der fasst 200 Menschen, dann ist der voll. Wir haben für Presse und Rundfunk 50 Plätze vorgesehen", sagte Thüringens AfD-Co-Vorsitzender Stefan Möller. "Wir müssen irgendwo Grenzen einziehen. Sonst brauchen wir keine Wahlkampfveranstaltungen mehr machen, wenn wir keine eigenen Leute mehr reinnehmen dürfen, weil wir nur noch Journalisten aufnehmen müssen." Wo genau die zentrale Wahlparty der AfD stattfindet, hält die Partei nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen noch geheim.

Sagt die AfD die Wahlparty ab?

Am 1. September wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD geht mit Spitzenkandidat Björn Höcke ins Rennen. In jüngeren Umfragen steht die Partei auf Platz eins mit Werten um die 30 Prozent. Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.

Möller sagte, wenn die AfD von Gerichten dazu gezwungen werde, noch mehr Journalisten zur Wahlparty zuzulassen, werde man eine Absage der Veranstaltung erwägen. Torben Braga, Pressesprecher der Thüringer AfD, sagte, man habe Einladungen für die Wahlparty an einen kleinen Verteiler an Journalisten verschickt, die kontinuierlich über Thüringer Landespolitik und die Thüringer AfD berichteten.

Es hätten sich darüber hinaus auch andere gemeldet. "Journalisten der Bundespresse (...), die haben wir schon deswegen nicht eingeladen, weil wir angenommen haben, dass die in Berlin sind oder in Sachsen." In Berlin ist dieses Mal allerdings keine AfD-Wahlparty geplant.

Kein Einzelfall

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Richter mit dem Ausschluss von Journalisten von AfD-Veranstaltungen auseinandersetzen müssen.

Ende 2023 hatte die AfD Thüringen dem ARD-Politikmagazin Monitor den Zutritt zum Landesparteitag verwehrt. Nach einigem juristischen Hin und Her bekam das Monitor-Team am Ende doch noch Zutritt. Journalisten mussten bei dem Parteitag aber in einem mit Absperrband abgetrennten Bereich arbeiten und hatten keinen freien Zugang zum Bereich der Delegierten.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eilantrag beim LG Erfurt: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55245 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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