Bürgermeisterwahl in Guben: Streit um Wahl­be­ein­flus­sung: Ex-Bür­ger­meister erwirkt EV

06.06.2016

Der wegen Bestechlichkeit verurteilte Ex-Bürgermeister von Guben, Klaus-Dieter Hübner, hat gegen den Landrat des Spree-Neiße-Kreises eine einstweilige Verfügung wegen Wahlbeeinflussung erwirkt. Hübner steht gerade erneut im Wahlkampf.

Bis zur Schließung der Wahllokale am 26. Juni 2016 um 18.00 Uhr darf Landrat Harald Altekrüger (CDU) eine Äußerung nicht mehr gegenüber Medienvertretern wiederholen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus hatte sein Statement den Antragsteller in seinem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, entschied das Gericht in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss (Beschl. v. 31.05.2016, Az.: VG 1 L 215/16). Altekrüger hatte gegenüber der Lokalzeitung Lausitzer Rundschau sinngemäß gesagt, er werde Klaus-Dieter Hübner wieder vom Dienst suspendieren, sollte er gewählt werden.

Hintergrund ist die Bürgermeisterwahl am 26. Juni in Guben, einer Kleinstadt an der Grenze zu Polen, zu der Hübner wieder antreten will. Hübner war bereits Bürgermeister, bis das Landgericht Cottbus ihn im Februar 2015 zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilte. Demnach hatte der FDP-Politiker dafür gesorgt, dass eine Gartenbaufirma städtische Aufträge bekam. Im Gegenzug pflegte das Unternehmen jahrelang kostenlos sein Privatgrundstück. Hübner hat die Vorwürfe stets bestritten.

Während der Wahlzeit hätten staatliche und kommunale Organe das Gebot staatlicher Neutralität zu beachten, so das VG. Wahlrechtsrelevante Stellungnahmen, die zur Einwirkung auf den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Wähler geeignet seien, seien deshalb in Form und Inhalt auf ein unerlässliches Maß zu beschränken. Dem sei Altekrüger mit der genannten Äußerung nicht gerecht worden.

Weitere Anträge des Antragstellers, etwa das Begehren, den Landrat zu verpflichten, die Äußerung gegenüber der Lausitzer Rundschau zu widerrufen, hat die Kammer zurückgewiesen. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Verwaltungsrechtler Dr. Robby Fichte von der Berliner Kanzlei FPS, der Hübner vertritt, begrüßte die Entscheidung: "Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Jahrzehnten festgestellt, dass das Urteil darüber, von wem die Interessen der örtlichen Gemeinschaft am besten wahrgenommen werden, in einer freiheitlichen Demokratie dem Bürger überlassen bleiben muss. Die Ankündigung staatlicher Stellen, gegen einen Bewerber im Falle der Wahl vorgehen zu wollen, kannte man dagegen bisher nur aus anderen Weltgegenden."

ah/LTO-Redaktion mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Bürgermeisterwahl in Guben: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19559 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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