Brandenburger Paritätsgesetz: Schritt zur gleichberechtigten demokratischen Teilhabe
Ende Januar verabschiedete Brandenburg das erste paritätische Wahlgesetz in Deutschland. In zehn weiteren EU-Staaten gibt es ähnliche Regelungen. Für Silke Laskowski beendet das Gesetz einen langjährigen Verfassungsverstoß.
Von Mikel Bühring-Uhle
Drei Kritikpunkte:
1) Die Verfasserin schließt aus einer zahlenmäßig im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung feststellbaren Unterrepräsentation von Frauen auf eine Diskriminierung, das heißt eine sachlich ungerechtfertigte Schlechterbehandlung von Frauen im Vergleich zu Männern. Das ist offensichtlich unplausibel.
1a) Es ist auch nicht selbsterklärend, dass Frauenrechte nur durch paritätische Besetzungen von Gremien gewahrt werden können und Gleichberechtigung zwangsläufig in Parität enden muss.
2) Sie sagt: "Das Bundesverfassungsgericht spricht deshalb von einer "strukturellen Benachteiligung von Frauen in der Politik" (Urt. v. 1.04.2015, Az. 2 BvR 3058/1)." Das ist ein Falsch-Zitat. Davon spricht in dem genannten Verfahren nur die Antragsgegnerin. Es ist ihre Ansicht. Das wird bereits durch die konjunktive Formulierung deutlich.
3) Sie stellt zur Rechtfertigung der Parität auf den "männlichen Blick" in der Gesetzgebung ab, der zu "mittelbarer Diskriminierung" führe. Wenn wir aufgrund so vager Argumente Gesetze verabschieden, haben wir ein echtes Problem. Mich würde interessieren, in welchen Politikbereichen dieser "männliche Blick" relevant wird, wie er genau wirkt, und ob dieses "Problem" nicht durch andere Mittel lösbar wäre als eine verordnete Parität, die alle Sachbereiche betrifft.
Ich verstehe nicht, wie man als Wissenschaftler einen solch undurchdachten Artikel schreiben kann.
Leserbriefe an LTO: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34287 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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