LG Dortmund zu FKK im eigenen Garten: Haus­be­sitzer muss nackten Nach­barn akzep­tieren

06.07.2016

Ein Familienvater aus Dortmund liebt seine Gartensauna und ganz besonders seine anschließenden Nacktspaziergänge. Sein Nachbar wollte ihm das verbieten lassen, doch der Prozess endete vor einem Urteil in der zweiten Instanz.

Mal läuft er alleine nackt über den Rasen, mal hat er Freunde bei sich, mal wälzt er sich unbekleidet im Schnee: Ein Dortmunder Familienvater genießt seine Gartensauna regelmäßig in vollen Zügen. Und das darf er auch in Zukunft tun.

Einer seiner unmittelbaren Nachbarn aus der Reihenhaussiedlung hatte ihn vor dem Amtsgericht (AG) erfolgreich verklagt, der Saunafreund war daraufhin in Berufung gegangen. Mangels Erfolgsaussichten zog der klagende Nachbar seine Unterlassungsklage am Landgericht (LG) Dortmund zurück, obwohl "der Anblick [...] stellenweise ein echter Schock für" ihn sei. So hätten sich schon bis zu vier nackte Männer gleichzeitig im Garten nebenan aufgehalten.

Der Streit am Gartenzaun schwelt schon seit längerem. Und die Nackt-Spaziergänge sind wohl nicht die einzigen Knackpunkte: Im Prozess sprach der Nachbar auch von falschen Pflanzabständen zur Grenze seines Grundstücks. Der Richter unterbrach ihn jedoch sofort: "Das hat an dieser Stelle überhaupt nichts zu suchen." Inhaltlich gehe es allein um die Abwägung der Persönlichkeits- und Eigentumsrechte des Saunabesitzers und der des Klägers.

AG-Urteil geht dem LG zu weit

Das AG hatte dem Saunabesitzer nicht nur auferlegt, seine freizügigen Ausflüge komplett einzustellen, sondern ein "Totalverbot" verhängt. Danach hätten nicht einmal mehr seine Kinder nackt im Planschbecken baden dürfen. Außerdem sollte er nach Auffassung der ersten Instanz dafür sorgen, dass keine anderen Personen nackt über seinen Rasen laufen.

Die Berufungsrichter bewerteten den Fall jedoch komplett anders. Ein Garten, der von einer zwei Meter hohen Hecke umschlossen sei, sei kein öffentlicher Raum, so die Richter. Und: "Der Anblick eines nackten Mannes nebenan ist aus unserer Sicht absolut hinnehmbar."

Nach dieser deutlichen Ansage nahm der Nachbar die Klage zurück, damit darf der Saunaliebhaber weitermachen wie bisher. Die Schlacht mag der Nachbar verloren haben, doch den Nachbarschaftskrieg hat er gewonnen, wie der Rechtsanwalt des krankheitsbedingt nicht erschienenen Saunabesitzers ihm mitteilte: "Sie mögen diesen Prozess vielleicht verlieren. Aber den Streit haben Sie gewonnen. Mein Mandant hat genug. Er wird zum Ende des Jahres ausziehen."

dpa/acr/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Dortmund zu FKK im eigenen Garten: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19892 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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