Eine Nasa-Astronautin könnte die erste Straftat im All in der Menschheitsgeschichte begangen haben. Sie soll von der internationalen Raumstation ISS aus auf das Konto ihrer Ex-Partnerin zugegriffen haben.
Es könnte sich um die erste Straftat im Weltraum handeln: Eine Nasa-Astronautin soll von der internationalen Raumstation ISS aus illegalerweise auf das Bankkonto ihrer Ex-Partnerin zugegriffen haben. Wie die New York Times am Freitagabend (Ortszeit) berichtete, räumte Anne McClain gegenüber Ermittlern ein, dies mit dem ihr bekannten Passwort getan zu haben. Sie war im Juni nach einem sechsmonatigen Aufenthalt im All auf die Erde zurückgekehrt.
Der Fall ist Teil einer Art "Rosenkrieg" zwischen McClain und ihrer Ex-Partnerin. Die beiden hatten laut New York Times 2014 geheiratet. Vier Jahre später reichte die andere Frau die Scheidung ein.
Nach der Veröffentlichung in den US-Medien meldete sich McClain allerdings auf Twitter damit zu Wort, dass "eindeutig keine Wahrheit" in den Behauptungen über sie läge. Worauf sie sich in ihrem Tweet genau bezog, blieb zunächst unklar. "Wir haben eine schmerzhafte, persönliche Trennung durchgemacht, die jetzt leider in den Medien zu finden ist." McClain betonte, dass sie Vertrauen in die Untersuchungen habe. Mehr wolle sie erst nach deren Abschluss sagen.
Ein Kontozugriff aus dem All
Laut New York Times wollte McClain sich bei dem Zugriff auf das Bankkonto eigenen Angaben zufolge vergewissern, dass mit den - noch immer miteinander verwobenen - Finanzen des Ex-Paares alles in Ordnung ist, schrieb das Blatt. Die Sache flog dann auf, weil die Bank auf Nachfrage der Ex-Partnerin herausfand, dass Zugriffe auf das Konto von einem Nasa-Netzwerk vorgenommen worden waren - und zwar zu der Zeit, als sich McClain im All befunden hatte.
Astronauten auf der ISS können in ihrer Freizeit grundsätzlich ganz normal im Netz surfen, wie Andreas Schütz am Sonntag erläuterte, Sprecher des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Auch Videotelefonate mit der Familie seien möglich. Auf dem Außenposten der Menschheit gebe es rund um die Uhr Empfang. Die Verbindung werde genutzt, um Betriebs- und Forschungsdaten zur Erde zu übertragen, sagte Schütz. Die ISS-Besatzung bekomme bestimmte Zeiten vorgegeben, in denen sie das Internet privat nutzen kann.
Laut New York Times gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Geld von dem Konto abhandengekommen ist. Die ehemalige Partnerin McClains beschuldigte die Astronautin jedoch den Behörden gegenüber des Identitätsdiebstahls. In einer Beschwerde gegenüber der Nasa heißt es, dass McClains Zugriff auf das Konto vielmehr dazu gedient habe, Argumente dafür sammeln zu können, ihrer Ex das Sorgerecht für deren Sohn streitig zu machen. Die Untersuchungen dauern an.
Nationale Rechtsordnungen der Betreiber gelten
Die Rechtslage im All wird dabei durch eine Reihe von Vereinbarungen der beteiligten Raumfahrt-Organisationen unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geregelt. Für die Internationale Raumstation gelten spezielle Regeln, auf die sich die Betreiberländer aus der Europäischen Union, den USA, Russland, Kanada und Japan geeinigt haben.
Die Gerichtsbarkeit auf der ISS leitet sich unter anderem davon ab, zu welchem Land entsprechende Module auf der Raumstation gehören. In einer entsprechenden Passage der zwischenstaatlichen Vereinbarung heißt es: "Jeder Partner behält die Gerichtsbarkeit und Kontrolle über die von ihm registrierten Elemente und über das Personal in oder auf der Raumstation, die seine Staatsangehörigkeit besitzen." So können nationale Gesetze nach Angaben der europäischen Raumfahrtorganisation Esa auch bei Strafsachen angewandt werden.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Astronautin wegen illegalen Kontozugriffs beschuldigt: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37245 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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