Ein Mann will so sehr Apfelkönig einer brandenburgischen Kleinstadt werden, dass er die amtierende Apfelkönigin vom Thron stoßen will. Bei der Wahl war er gescheitert, nun wird seine Klage verhandelt.
Ein Beinahe-Apfelkönig aus einer Kleinstadt in Brandenburg ist vor Gericht gezogen, weil er die amtierende Apfelkönigin vom Thron stoßen will. Was Marko Steidel antreibt? Er will selbst Apfelkönig von Guben sein. Sein Vorwurf? Die Wahl sei manipuliert gewesen.
Am Dienstag standen sich der gescheiterte Bewerber und seine Kontrahentin Antonia Lieske in einem Verhandlungssaal des Amtsgerichtes (AG) Cottbus in der Zweigstelle Guben direkt gegenüber. Sogar der Bürgermeister der Kleinstadt, Fred Mahro (CDU), kam zum Prozessauftakt. Er sagte über den Fall, über den viele nur den Kopf schütteln: "Die Sache ist für mich kaum noch zu ertragen." Und ergänzt: "Dass sich die Justiz mit dieser Posse beschäftigen muss."
Viele weitere Einwohner der Kleinstadt zog es ins Gericht. Eine Frau war damals beim "Appelfest" im September 2016 mit dabei, als die Apfelkönigin vom Festpublikum gewählt wurde, wie sie berichtet. "Er ist ein schlechter Verlierer", sagt sie über Steidel. Ihr Sitznachbar meint: "Gekränkter Stolz". Erstmals hatte der örtliche Tourismusverein im vergangenen Jahr männliche Bewerber für das Ehrenamt zugelassen. Lieske und Steidel waren die einzigen Kandidaten. Seit 1995 wird die Krone vergeben. Lieske ist Hoheit Nummer 22.
"Da wurden Stimmen manipuliert"
Steidel will, dass die Wahl zur Apfelkönigin vom 19. September 2016 für ungültig erklärt wird. Lieske soll zudem untersagt werden, weiter als Apfelkönigin aufzutreten. Daneben hat er den Marketing und Tourismus Guben e.V. auf Schadensersatz von 5.000 Euro verklagt. Nur wenige Minuten dauert der erste Verhandlungstag. Der Richter fragt Steidel: "Was wollen sie jetzt genau beantragen?" Dann legt der 42 Jahre alte Hobbytrödler seine Sicht der Dinge dar. "Da wurden Stimmen manipuliert." Zugleich räumt er aber ein, dass das eine "Vermutung" sei. Der Richter fragt: "Tragbare Anhaltspunkte?" Es bleibt still im Gerichtssaal.
Steidel moniert zudem mit seiner Klage gegen den Tourismusverein und Antonia Lieske, dass die Apfelkönigin keinen Führerschein besitze und diesen Umstand auf dem Apfelfest verschwiegen habe. Sonst, so seine Überzeugung, wäre die Wahl anders ausgefallen. "Zu diesem Amt gehört der Führerschein, so sehe ich das", sagt Steidel. Doch der Anwalt des Tourismusvereins entgegnet, dass das keine Bedingung gewesen sei. Die Wahl sei nicht manipuliert worden.
Irgendwann geraten die Parteien im Verhandlungssaal in Streit und fallen sich ins Wort - bis der Richter kurz sagt: "Ok." Dann setzt er einen Verkündungstermin für den 7. September an.
Er klagt auch auf Zulassung zur nächsten Wahl
Es sind nicht die einzige Klagen, die Steidel zur Apfelköniginnen-Wahl einreichte. Neben bereits für erledigt erklärten Anträgen gegen einen Auftritt von Lieske bei der Berliner Woche geht es ihm vor allem auch um das Jahr 2017: In wenigen Wochen wird eine neue Hoheit auf dem Apfelfest gewählt. Steidel ist nicht dabei - der Tourismusverein ließ ihn wegen seiner Klagen nicht zu. Auch dagegen klagt er und begehrt die Zulassung zur Wahl, bzw. für die Nichtzulassung Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro. Die Klage hat er mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verbunden, den sowohl das AG als als auch das Landgericht Cottbus bereits zurückgewiesen haben.
In der Hauptsache will das AG weiter verhandeln, sofern Steidel die Gebühren in Höhe von 1.035 Euro einzahlt. Den Gegenstandswert für das Klageverfahren hat das Gericht mit 20.000, den für das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz mit weiteren 5.000 Euro festgesetzt. Ob die Cottbusser Justiz sich deshalb nicht mehr mit der Apfelkönigin wird beschäftigen müssen, darf man bezweifeln. Für den aktuellen Rechtsstreit jedenfalls hat Steidel schon einmal vorsorglich angekündigt, dass er für den Fall, dass die amtierende Apfelkönigin ihre Krone behalten sollte, in Berufung gehen werde.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Streit um die Wahl zur "Apfelkönigin": . In: Legal Tribune Online, 22.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24071 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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