Dieselgate: Wei­tere Anle­ger­klagen gegen Volks­wagen

16.09.2016

Auch Hessen und Baden-Württemberg wollen klagen

Neben den institutionellen Anlegern haben am Freitag auch die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg angekündigt, vor Gericht ziehen zu wollen. Anfang August hatte bereits Bayern mitgeteilt, VW wegen der Folgen der Diesel-Affäre auf Schadensersatz verklagen zu wollen. Niedersachsen will indes auf eine Klage verzichten. Auch die Bundesländer gehen davon aus, dass der Autokonzern zu spät über die Risiken des Abgas-Betrugs informiert hat.

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) erklärte, sein Land habe durch den Wertverlust der VW-Aktie rund 3,9 Millionen Euro verloren. Eine Klage solle in den kommenden Tagen eingereicht werden. Die Aktien waren Teil eines Anlagepakets für die Versorgungsrücklage des Landes. Das Land sei zu einer sicheren und renditeorientierten Anlage dieses Vermögens verpflichtet, erklärte Schäfer. "Wir müssen daher aussichtsreiche Ansprüche, die durch schlechtes Krisenmanagement und fehlende Anlegerinformation der VW-Unternehmensführung entstanden sind, auch geltend machen."

Es spreche einiges dafür, dass VW Insiderinformationen zu manipulierten Abgaswerten nicht unverzüglich veröffentlich habe, teilte das Finanzministerium Baden-Württembergs mit. Das Land hielt in zwei Sondervermögen aus einem sogenannten Versorgungsfonds und einer Versorgungsrücklage insgesamt rund 64.600 Aktien des Autobauers. "Um eine mögliche Verjährungsfrist nicht verstreichen zu lassen, wird das Land für den Versorgungsfonds nun ebenfalls Klage vor dem Landgericht Braunschweig erheben." Einer ersten Berechnung nach könnte sich die Schadenshöhe auf etwa 400.000 Euro belaufen.

VW hält die Klagen für unbegründet

Volkswagen hatte bislang alle Anlegerklagen als unbegründet zurückgewiesen und betont, man habe alle Mitteilungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.

Der Konzern kämpft ein Jahr nach dem Ausbruch des Abgas-Skandals an mehreren juristischen Fronten. Neben den klagenden Aktionären versuchen auch viele VW-Autokäufer, auf zivilrechtlichem Weg Schadensersatz einkzulagen, derzeit entscheiden die Gerichte bundesweit unterschiedlich. Daneben gibt es etwa strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche und Ex-Mitarbeiter des VW-Konzerns.

Im August hatte das LG Braunschweig einen Vorlageschluss gemäß Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) erlassen. Damit ist der Weg frei für ein Musterverfahren bei den Aktionärsklagen.

ah/LTO-Redaktion mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Dieselgate: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20612 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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