Dieselgate: Wei­tere Anle­ger­klagen gegen Volks­wagen

16.09.2016

Ein Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals reichen weitere Aktionäre Schadensersatzklagen gegen Volkswagen ein. Der Klage des Prozessfinanzierers Bentham haben sich 80 Aktionäre angeschlossen, die insgesamt zwei Milliarden Euro fordern.

Der Prozessfinanzierer Bentham Europe hat am Freitag mitgeteilt, dass er im Auftrag von 80 institutionellen Investoren, darunter Vermögensverwaltungen, Hedgefonds und Rentenfonds, eine zweite Klage vor dem Landgericht Braunschweig einreichen wird. Es geht um Schadensersatz in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro für die VW-Aktionäre. 

Eine erste Klage hatten die auf Prozessführung spezialisierte Kanzlei Quinn Emanuel und Bentham Europe im Juni eingereicht. Damals hatten sich mehrere hundert Anleger angeschlossen.  

Die Klagen beziehen sich auf den Kursrückgang der Volkswagen-Aktien, nachdem der Autokonzern die langjährige Praxis einräumte, eine Abschalteinrichtung in seine Dieselfahrzeuge eingebaut zu haben, um Abgasnormen zu erfüllen. An den beiden Handelstagen nach Bekanntabe der Manipulationen fiel der Kurs von Volkswagen sowohl für Stamm- als auch für Vorzugsaktien um mehr als 38 Prozent, von rund 160 Euro auf etwa 100 Euro bei einem sehr hohen Handelsvolumen. Dieser Kursrückgang löschte ungefähr 25 Milliarden Euro der Marktkapitalisierung von VW aus.

"Gewaltige Empörung unter den Anlegern"

Die Kläger vertreten die Ansicht, dass die Konzernspitze von VW über die Abschalteinrichtung Bescheid wusste und die Aktionäre entgegen ihren Verpflichtungen gegenüber Kapitalmarktinvestoren nicht über die Angelegenheit informiert hatte. Jeremy Marshall, Chief Investment Officer von Bentham Europe, sagte: "Es herrscht gewaltige Empörung unter den Anlegern über das Ausmaß des Abgasskandals und die schwerwiegenden Unzulänglichkeiten in der Unternehmensführung, die dadurch offenkundig wurden. Volkswagen wird sich nun gegenüber vielen ihrer größten Anteilseigner vor Gericht verantworten müssen."

Ähnliche Klagen sind auch in den USA anhängig, wo der California State Teachers' Pension Fund einen weitreichenden Offenlegungsbeschluss gegen die amerikanische Tochtergesellschaft von Volkswagen erwirkt hat. Damit wurde das Unternehmen gezwungen, interne Papiere zu Entwicklung und Einsatz der Abschalteinrichtung von Volkswagen herauszugeben. Es sei davon auszugehen, dass diese Papiere zur Beantwortung der zentralen Fragen im deutschen Verfahren beitragen werden, heißt es bei Bentham.

Volkswagen hat gegen diesen Beschluss Berufung eingelegt, und der Fall soll in den nächsten zwei Monaten vor einem Gericht in den USA entschieden werden.

Zitiervorschlag

Dieselgate: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20612 (abgerufen am: 24.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen