Erstmals seit der Novelle des Landesplanungsgesetzes sind zwei Gemeinden in Baden-Württemberg gegen einen auf ihrer Gemarkung genehmigten Windpark vorgegangenen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Stuttgart im Eilverfahren grünes Licht für den Windpark Büttenbuch gegeben. Menold Bezler hat die W-I-N-D Energien GmbH vertreten. Dolde Mayen & Partner war für die klagenden Gemeinden tätig.
Verena Rösner
Die Standortgemeinden Eschach und Göggingen hatten eine aufschiebende Wirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gefordert, die das Landratsamt Ostalbkreis für drei Windräder 117 mit einer Gesamthöhe von fast 200 Metern und einer Nennleistung von 2,4 Megawatt erteilt hatte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte dies Ende letzten Jahres ab und reichte die Begründung jetzt nach. Es geht davon aus, dass der Widerspruch der beiden Gemeinden gegen die Genehmigung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben wird. Deshalb bestehe kein Recht, dass mit dem Bau erst nach Abschluss des Widerspruchs- und anschließenden Klageverfahrens begonnen werden dürfe.
Der Flächennutzungsplanentwurf des Gemeindeverwaltungsverbands Leintal-Frickenhofer Höhe sieht an der Stelle des geplanten Windparks eine Konzentrationszone für Windenergie vor, der Regionalplan Ostwürttemberg ein Vorranggebiet für Windenergie. Im Gegensatz zu den Gemeinden Eschach und Göggingen gehen die Stuttgarter Richter nicht davon aus, dass die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes überwiegen.
Die Gemeinden hatten geltend gemacht, dass die erforderliche Windhöffigkeit durch die vorgelegten Gutachten nicht belegt sei. Nach Auffassung des Gerichts sei weder eine Verunstaltung des Landschaftsbildes zu befürchten, noch sei dieses besonders schützenswert. Auch die erforderliche artenschutzrechtliche Prüfungstiefe etwa hinsichtlich Fledermäusen, Rotmilanen, Zauneidechsen und Haselmäusen liege vor.
Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht nur über die aufschiebende Wirkung des Eschacher und Gögginger Widerspruchs entschieden. Über den Widerspruch gegen die Genehmigung an sich entscheiden die Richter erst im Hauptsacheverfahren.
Nach der Entscheidung im Eilverfahren möchte die W-I-N-D Energien GmbH nun zügig mit dem Bau starten. Sie hat den Windpark geplant und hätte das Projekt ohne das Gerichtsverfahren bis Ende Dezember 2014 realisieren können. Durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes musste sie bereits eine geringere Einspeisevergütung hinnehmen.
Die Kanzlei Menold Bezler hat die W-I-N-D Energien GmbH während des gesamten Genehmigungs- und Gerichtsverfahrens des Windparks Büttenbuch rechtlich beraten und vertreten.
Dolde Mayen & Partner war für die klagenden Gemeinden tätig. Der Landkreis Ostalbkreis zog keine externen Berater hinzu, sondern setzte auf das eigene Justiziariat.
Menold Bezler für W-I-N-D Energien GmbH
Verena Rösner, Umweltrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Partnerin, Stuttgart
Dolde Mayen & Partner für Gemeinden Eschach und Göggingen
Dr. Tina Bergmann, Öffentliches Recht, Partnerin, Stuttgart
Landkreis Ostalbkreis
Julia Stivala, Justiziariat
Menold Bezler / Dolde Mayen & Partner: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14661 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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