Juristische Streitigkeiten, die viele Leute betreffen, landen früher oder später oft ohnehin beim Bundesgerichtshof. Nach einem neuen Verfahren darf der jetzt früher als bisher Leitlinien für die unteren Instanzen vorgeben.
Um Massenverfahren vor Gericht mit Tausenden Klägern zu beschleunigen, kann der Bundesgerichtshof (BGH) künftig sogenannte Leitentscheidungen treffen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag nach abschließender Beratung angenommen. Demnach soll der BGH früher Leitentscheidungen treffen, die rechtliche Maßstäbe liefern sollen, wenn an deutschen Gerichten viele ähnliche Fälle anhängig sind, wie etwa bei mutmaßlich unzulässigen Vertragsklauseln von Internetanbietern und Fitnessstudios oder in Fällen wie dem Dieselskandal.
Amts- und Landgerichte sollen dadurch schneller und einheitlicher entscheiden können. Ohne höchstrichterliche Klärung müssen sich die unteren Instanzen nämlich immer wieder mit neuen Verfahren zu ähnlichen Sachverhalten beschäftigen. Bislang kam der BGH gar nicht zum Einsatz, wenn Vergleiche geschlossen oder Klagen zurückgezogen werden. Deshalb erhält er mit dem neuen "Leitentscheidungsverfahren" nun die Möglichkeit, grundsätzliche Rechtsfragen auch aus eigenem Antrieb heraus zu entscheiden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte, dass "wenn tausende ähnlich gelagerte Klagen die Gerichte überschwemmen, das für die Justiz eine große Herausforderung" sei. Mit dem neuen Verfahren werde man die Ziviljustiz für solche Klagewellen besser rüsten und dem Bundesgerichtshof ermöglichen, "grundlegende Rechtsfragen schneller zu klären." So würden die Instanzgerichte eine Orientierungshilfe erhalten, um Massenverfahren zügiger und effizienter zu bewältigen. Buschmann bezeichnete das neue Leitentscheidungsverfahren als einen "wichtigen Mosaikstein der Zivilgerichtsbarkeit der Zukunft."
dpa/xp/LTO-Redaktion
Orientierung für Instanzgerichte: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55515 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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