Der private Autobahnbetreiber A1 mobil klagt mit Leinemann Partner gegen den Bund und fordert rund 787 Millionen Euro Vergütungsanpassung aus dem ÖPP Vertrag rund um die Autobahn A 1 zwischen Hamburg und Bremen.
Leinemann & Partner reichten als Prozessvertreter für das Konsortium, das die sogenannte Hansalinie auf der A1 zwischen Hamburg und Bremen betreibt, Ende August bei dem Landgericht Hannover dazu eine Klage ein (Az. 9 O 106/17). Die Bau- und Vergaberechtsanwälte, die bereits zahlreiche Schlichtungs- und Nachprüfungsverfahren rund um ÖPP-Projekte begleitet haben, erstellten die Klage, nachdem vorherige Versuche der Verhandlung und Streitschlichtung gescheitert waren.
Gesellschafter des Konsortiums A1 mobil GmbH & Co. KG sind der britische Finanzinvestor John Laing Infrastructure Ltd. und die Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co KG. Die frühere Gesellschafterin Bilfinger SE veräußerte ihre Anteile bereits 2014 an die Mitgesellschafter.
Die Verhandlungen mit dem Bund über eine Anpassung der Vergütung laufen bereits seit 2013, weil die dem Vertrag von beiden Seiten zugrunde gelegten Zahlungsflüsse nicht realisiert werden konnten. Aufgrund der beiderseits erwarteten Steigerung des LKW-Verkehrsaufkommens wurde auch das Vergütungsmodell des ÖPP-Vertrags abgestimmt: Danach behält der Bund einen festgeschriebenen Anteil der LKW-Maut und gibt an die A1 mobil einen darüber hinausgehenden, variablen Anteil weiter.
Schuld sei die Finanzkrise
Die Finanzkrise ab Ende 2008 führte nach Angaben von A1 mobil indes dazu, dass der Hafenumschlag und damit der LKW-Verkehr auf der A1 um über 20 Prozent einbrachen. Damit war die Erwartung einer jährlichen Steigerung des LKW-Verkehrs über 30 Jahre, so wie es in den 40 Jahren zuvor stetig zu verzeichnen war, hinfällig. Der Bund erhält trotz des Verkehrseinbruchs aber weiterhin seinen vollen Mautanteil.
Die Betreiberin behauptet, sie könne daher wegen wesentlich zu niedriger Einnahmen den zur Finanzierung des Streckenausbaus aufgenommenen Bankkredit nicht mehr tilgen, was zur Insolvenz führen würde. Diese Situation sei bei Vertragsschluss nicht bedacht worden, weil sie unweigerlich zu Scheitern des Vertrags führen müsse, wenn die Vergütungsregelung nicht angepasst werde.
Wegen des Einnahmerückgangs sei der Ausbau der A 1 bis heute noch nicht einmal zur Hälfte bezahlt. Nach dem Vertrag habe die A 1 mobil zwar das Risiko von allgemeinen Verkehrsschwankungen, aber nicht das Risiko von Weltwirtschaftskrisen und höherer Gewalt zu tragen, meint die Klägerin. Auch der Bund müsse einen Anteil an dem Einnahmerückgang tragen.
Die A1 mobil hat Leinemann Partner wegen der Erfahrung im Bundesfernstraßenbau für den Prozess mandatiert. Seit zehn Jahren werden von Leinemann Partner alle in Deutschland gestarteten Autobahn ÖPP-Projekte rechtlich ganz oder in Teilbereichen begleitet.
Leinemann & Partner als Vertreter A1 Mobil bei der Klage gegen Bundesrepublik
Prof. Dr. Ralf Leinemann, Berlin
Linklaters für A1 Mobil in der laufenden Beratung und beim Schlichtungsverfahren
Dr. Jan Endler, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Frankfurt
Klaus Saffenreuther, Streitschlichtung, Frankfurt
Dr. Christian Schmitt, Streitschlichtung, Frankfurt
Gleiss Lutz für A1 Mobil zur Finanzierung
Dr. Eva Reudelhuber, Bank- und Finanzrecht, Frankfurt
Inhouse A 1 Mobil Ralf Schmitz
Allen & Overy für das Bankenkonsortium
Dr. Franz-Bernhard Herding, Restrukturierung, Frankfurt
Dr. Peter Stenz, Bankrecht, Frankfurt
Dr. Olaf Otting, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Frankfurt
Dr. Wolf Bussian, Prozessrecht, Frankfurt
Norton Rose Fulbright als Berater für das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur
Dirk Trautmann, Bank- und Finanzrecht, München
Leinemann / Linklaters / Gleiss Lutz / Allen & Overy / Norton Rose Fulbright: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24295 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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