Das BVerwG hat Klagen gegen den niedersächsischen Planfeststellungsbeschluss für den Elbtunnel der A20 abgewiesen. Görg hat das Land Niedersachsen vertreten, die Kanzleien Mohr und Büsing Müffelmann & Theye standen auf Klägerseite.
Kersten Wagner-Cardenal
In den Parallelverfahren für die schleswig-holsteinische Seite des Elbtunnels hatten die Klagen der Naturschutzverbände im April noch zu einem Teilerfolg geführt mit der Folge, dass die mit dem Gewässerschutz zusammenhängenden Fragen dort erneut untersucht werden müssen.
Im Verfahren für den niedersächsischen Teil des Tunnels ließ das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Einwendungen der Kläger gegen Art und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung sowohl im Planfeststellungs- als auch im Raumordnungsverfahren nicht durchgreifen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung war sowohl im Planfeststellungsverfahren als auch im vorausgegangenen Raumordnungsverfahren fehlerfrei, entschied das Gericht.
Zwar wurde eine Untersuchung, ob das Vorhaben die umliegenden Gewässer sowie das Grundwasser verschlechtert, ebenso wie im Planfeststellungsverfahren bzgl. der schleswig-holsteinischen Tunnelhälfte erst nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sei aber nicht erforderlich gewesen (Urt. v. 10.01.2016, Az. 9 A 18.15 und 9 A 19.15).
Schwerpunkt der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung waren nach Informationen der beteiligten Anwälte neben dem Natur- und Artenschutz die Fragen zum Wasserrecht: Der von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beschrittene Weg für die Betrachtung der betroffenen Kleingewässer ist nach der Entscheidung des BVerwG nicht zu beanstanden.
Für zulässig erachtete das Gericht auch die Konfliktverlagerung der komplexen Fragen des beim Bau des Tunnels anfallenden Prozesswassers in den schleswig-holsteinischen Planfeststellungsbeschluss.
Görg für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:
Kersten Wagner-Cardenal, Hamburg
Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Hamburg
Dr. Henning Wendt, Hamburg
Dr. Marie Ackermann LL.M., Hamburg
Mohr Rechtsanwälte für BUND, Landesverband Niedersachsen e.V.:
Rüdiger Nebelsieck LL.M., Hamburg
Jan Mittelstein LL.M., Hamburg
Dr. Sara Jötten, Hamburg
Büsing Müffelmann & Theye für den Windparkbetreiber:
Dr. Claudia Nottbusch, Bremen
Ronny Grunewald, Bremen
Görg / Mohr / Büsing: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21186 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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