Cum-Ex-Beratung: Fresh­fields übt Selbst­kritik

19.02.2020

Die Kanzlei Freshfields hat sich selbstkritisch zu ihrer Rolle in der Affäre um Cum-Ex-Aktiendeals geäußert. Die Beratung in dem Kontext sei kein Ruhmesblatt, sagte der Managing Partner Stephan Eilers der Wochenzeitung Die Zeit.

Stephan Eilers, Managing Partner von Freshfields, räumte gegenüber der Zeit (Donnerstag) ein: "Die Beratung im Cum-Ex-Kontext war sicher kein Ruhmesblatt für uns". Die Kanzlei nehme die Kritik sehr ernst. "Wir beraten schon seit 2011 nicht mehr zur Auflage neuer steuerstrukturierter Finanzprodukte und haben uns seither in vielerlei Hinsicht weiter verändert."

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat unter anderen einen ehemaligen Partner der international tätigen Großkanzlei wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagt. Dem Rechtsanwalt wird nach Mitteilung der Anklagebehörde aus dem Januar zur Last gelegt, "in Kenntnis der tatsächlichen Struktur der Cum-Ex-Geschäfte bewusst Gefälligkeitsgutachten erstattet zu haben, um den Geschäften einen vermeintlich legalen Anschein zu geben". Bei einer Verurteilung des ehemaligen Partners droht auch der Kanzlei eine Geldbuße in Millionenhöhe, weil sie nach dem Willen der Staatsanwälte in das Verfahren einbezogen werden soll. Bislang ist die Anklage vom Landgericht Frankfurt nicht zugelassen.

Hintergrund sind Beratungsleistungen für die inzwischen insolvente Maple Bank im Zeitraum 2006 bis 2009. Das deutsche Institut mit kanadischen Wurzeln war 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil ihm wegen einer Steuerrückstellung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte. Freshfields war vom Insolvenzverwalter der Bank auf 95 Millionen Euro Schadensersatz wegen Falschberatung verklagt worden. Im August vergangenen Jahres haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt: Freshfields zahlt 50 Millionen Euro, und im Gegenzug wird die Klage zurückgenommen.

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Cum-Ex-Beratung: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40377 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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