In einem Rechtsstreit um die Massenentlassung von Piloten bei Air Berlin ist der Insolvenzverwalter Lucas Flöther beim BVerfG gescheitert. Die Karlsruher Richter nahmen seine Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.
Die acht Verfassungsbeschwerden des Insolvenzverwalters von Air Berlin Lucas Flöther richteten sich gegen acht Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das hatte vor einem Jahr Kündigungen des Cockpit-Personals für unwirksam erklärt, weil sie der falschen Arbeitsagentur angezeigt wurden und erforderliche Angaben fehlten. Dagegen wehrte sich der Insolvenzverwalter – vergeblich.
Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8.600 Menschen beschäftigt haben, darunter rund 3.500 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter. Etwa 1.200 Pilotinnen und Piloten sollen ebenfalls von der Pleite betroffen gewesen sein, viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften.
Den Piloten und Copiloten, um die es hier ging, war Ende November 2017 wie allen anderen Beschäftigten im Bereich Cockpit wegen der Stilllegung des Flugbetriebs gekündigt worden. Dagegen zogen sie zunächst erfolglos vor Gericht - bis die Fälle beim Bundesarbeitsgericht landeten. Die Erfurter Richter entschieden, dass die Massenentlassungsanzeige nicht zentral, sondern bei der Arbeitsagentur am jeweiligen Einsatzort hätte gestellt werden müssen.
Der Insolvenzverwalter war der Ansicht, dass das Arbeitsgericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) falsch interpretiert habe und die Frage dort hätte vorlegen müssen. Das sehen die Verfassungsrichter nicht so, wie aus ihrem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Es sei auch nicht ersichtlich, dass Grundrechte verletzt worden seien. Die Anzeigevorschriften dienten dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschl. v. 05.01.2021; Az. 1 BvR 1771/20 u.a.).
dpa/ah/LTO-Redaktion
Massenentlassung von Air-Berlin-Piloten: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44239 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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