2/2: Voraussetzungen für erfolgreiches BD
Wichtigste Bedingung ist, dass Anwälte ihre fachlichen Grenzen in Bezug auf Marketing und Vertrieb (er-)kennen. Sie müssen akzeptieren, dass es Fachleute gibt, welche die verschiedenen Instrumente beherrschen, zielgerichteter einsetzen und deren Wirkung evaluieren können. Die Partnerschaft muss ein gemeinsames Verständnis davon haben, welche Unterstützung BD konkret erbringen soll und bereit sein, zeitlich und auch finanziell zu investieren.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass oft der Satz für die Arbeitsstunde eines BD-Managers unter dem eines Associates liegt. BD von Fachleuten ist also im Idealfall nicht nur professioneller, sondern auch günstiger als wenn sich Anwälte selbst mit Marketing und Vertrieb befassen.
Grundvoraussetzung ist demnach, ein enges Miteinander von Berufsträgern und BD-Verantwortlichen, da auch der BD-Mitarbeiter seine fachliche Grenze in der rechtlichen Bewertung von Sachverhalten hat. Weiterhin müssen Marketing-, PR- und BD-Manager eine Persönlichkeit mitbringen, die in die Sozietät passt und geeignet ist, das Vertrauen aller zu gewinnen.
Kommunikation als Schlüssel
Die BD-Verantwortlichen sollen auf Augenhöhe agieren und eng in die Kommunikation des Kanzleimanagements eingebunden sein. Eine essenzielle Fähigkeit eines BD-Managers ist es, konträre Ansichten zu antizipieren, zusammen zu führen und interne Mehrheiten sammeln zu können – in Stellenanzeigen oft als "diplomatisches Geschick" bezeichnet. Der Nutzen für die Sozietät muss immer im Vordergrund stehen – persönliche Befindlichkeiten dürfen nicht wirken. BD kann also immer nur so gut sein, wie es in den Informationsaustausch einbezogen wird.
Professionelles BD ist echte Teamarbeit: Nur wenn sich die Marktkenntnis der Anwälte und die Marketing-Expertise der BD-Profis ergänzen, kann die Kanzlei erfolgreich am Markt positioniert und können neue Mandanten gewonnen werden. Nur wenn die BD-Verantwortlichen die anwaltlichen Kompetenzen und die Spezialitäten von Branchen durchdrungen haben, können sie Geschäft dynamisieren.
Tipps für die Praxis
Tauschen Sie sich regelmäßig mit ihren BD-Verantwortlichen aus. Erklären Sie Ihre Weltsicht und geben Sie ihnen die Möglichkeit, sowohl Sie als Anwaltspersönlichkeit als auch die Besonderheiten Ihrer Branche kennen zu lernen.
Vertrauen Sie BD. Lassen Sie sich regelmäßig berichten, aber versuchen Sie nicht, permanent in das operative Geschäft zu wirken. Das bindet Zeit sowie Energie von sowohl Anwälten als auch BD und führt zu Frustration.
Nutzen Sie BD. Beschäftigen Sie sich nicht mit der Gestaltung von Anzeigen und Einladungen. Geben Sie eine grobe Richtung vor und lassen Sie arbeiten.
Gehen Sie in die Vogelperspektive und sehen Sie BD als Ganzes. Denn nach Dr. Matthias Lichtblau, CMS Legal Services, ist BD der "Überblick über das Konzert aller Marketingmaßnahmen und deren professionelle Durchführung als Gerüst für einen Marktauftritt aus einem Guss".
Entwickeln und leben Sie ein Wir-Gefühl. BD kann besonders wirksam sein, wenn für jeden Partner und Associate spürbar wird, dass gemeinsame Gedanken, Haltungen und Werte transportiert werden und dies auch durch BD klar herausgearbeitet wird.
Wettbewerbsvorteile mit BD ausbauen
BD vertreibt nicht Rechtsberatung, sondern Anwaltspersönlichkeiten, Teams und Marken. Wer heute über die Installation einer BD-Stelle in der eigenen Kanzlei nachdenkt, sollte vorher gemeinsam mit allen Partnern und Beteiligten die Erwartung an das BD klar formulieren. Dies sollte in Form eines Business Plan in Kombination mit einer Stellenbeschreibung erfolgen. Denn BD ist keine Wunderwaffe und keine Mandatsgenerierungsmaschine. Aber ein Beschleuniger und damit ein hervorragendes Mittel, um Wettbewerbsvorsprünge strategisch herauszuarbeiten.
Die Autorinnen:
Liane Allmann ist Inhaberin von Kitty & Cie., Strategische Kommunikationsberatung & Vertriebsmanagement für Anwälte.
Susanne Krüger arbeitet als Leiterin Geschäftsentwicklung und Unternehmenskommunikation bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei.
Liane Allmann und Susanne Krüger, Außenwirkung von Rechtsberatung: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16073 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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