Sexualisierte Anwaltswerbung: Kanzlei mit dem "Größten" gibt klein bei

von Hasso Suliak

30.06.2020

Goldenstein & Partner hängen ihre provokanten Plakate ab, auf denen die Kanzlei mit dem Slogan "Wir haben den Größten" in Toiletten für ihre Kompetenz in Sachen Dieselskandal geworben hatte. Das teilte die RAK Brandenburg mit.

Offenbar war die Sorge vor berufsrechtlichen Sanktionen zu groß: Die Potsdamer Kanzlei Goldenstein & Partner wird ihre umstrittene Werbekampagne, bei der unter Anspielung auf die Länge des männlichen Glieds für die Kompetenz der Kanzlei in Sachen Dieselskandal geworben wurde, wieder einstellen. Ein gerichtliches Kräftemessen mit der Rechtsanwaltskammer (RAK) um die Frage, wie viel sexualisierte Anwaltswerbung eigentlich erlaubt ist, wird es somit nicht geben.

Auf den bis zu 300 Plakaten der Kanzlei Goldenstein, die vor allem auf Toiletten von Rastplätzen hängen bzw. noch hätten platziert werden sollen, ist der Torso eines tätowierten und lediglich mit Unterwäsche bekleideten Mannes gezeigt, der vor seinem Unterleib, unmittelbar vor seinem Geschlechtsteil, ein Lineal in den Händen hält. Die Werbeanzeige trägt blickfangmäßig und in großer Schrift den Slogan "WIR HABEN DEN GRÖSSTEN Erfolg in der Geschichte des Dieselskandals errungen."

RAK erwirkt verbindliche Erklärung: "Werbemaßnahme wird zukünftig unterlassen"

(c) Goldenstein & PartnerIn dem ersten LTO-Artikel zu der Sache und auch nach dessen Veröffentlichung hatten sich unter anderem mehrere Berufsrechtler und Rechtsanwaltskammern zu der Werbung geäußert. Die für die Kanzlei mit Hauptsitz in Potsdam zuständige RAK Brandenburg hatte die Werbekampagne ebenfalls daraufhin geprüft, ob diese gegen das Berufsrecht verstoßen könnte. Im Raum stand etwa eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 43b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Danach ist dem Rechtsanwalt nur solche Werbung erlaubt, die über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

Am Montag teilte die RAK dann in einer knappen Erklärung das Ende ihrer Prüfung mit: "Diese Werbemaßnahme wird zukünftig unterlassen", heißt es in dem Schreiben. Zuvor war die Anwaltskanzlei von der RAK zum Einlenken bewegt worden. Andernfalls hätten ihr wohl berufsrechtliche Konsequenzen gedroht. RAK-Geschäftsführer Suppé bestätigte gegenüber LTO, man habe der Kanzlei Goldenstein deutlich gemacht, dass man die Werbung als "hochproblematisch" ansehe. Es sein dann zwischen der Kanzlei und RAK zu "Verhandlungen" gekommen, am Ende habe sich Kanzleichef Claus Goldenstein in einer "verbindlichen Erklärung" dazu verpflichtet, die Werbeaktion zu beenden.

Kanzlei will sich nicht äußern

Während die Kanzlei Goldenstein bei der Vorstellung ihre Werbekampagne noch überaus redselig war und auch gegenüber LTO diverse Argumente nannte, warum die Werbekampagne berufsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wollte sie zur abrupten Beendigung der Plakataktion nun nichts mehr sagen. Mehrere Anfragen von LTO an die Kanzlei blieben unbeantwortet.

Dass die Werbeaktion im wahrsten Sinne "unter der Gürtellinie" und zum anderen auch berufsrechtlich nicht hinnehmbar sei, hatten zuvor diverse Berufsrechtler gerügt, unter anderem das Mitglied im Ausschuss für Berufsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Markus Hartung: Dieser sah bei dem Plakat "die Grenze des Zulässigen" überschritten. Es handele sich um sexualisierte Werbung, die mit der Sache selbst nichts zu tun habe, so Hartung. Unabhängig vom berufsrechtlichen Aspekt sei die Werbung außerdem "massiv geschmacklos". Hartung sagte gegenüber LTO: "Wie kann man heute noch mit so etwas werben?"

Zitiervorschlag

Sexualisierte Anwaltswerbung: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42047 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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