Allen & Overy: Luft­hansa-Streik: Der übli­che Berater

10.09.2015

Allen & Overy hat die Lufthansa im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit vertreten.

Thomas Ubber

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LArbG) gab am Mittwoch der einstweiligen Verfügung der Deutsche Lufthansa AG gegen die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) statt. Damit musste die VC ihren mittlerweile 13. Arbeitsausstand unverzüglich abbrechen.

Die Gewerkschaft hatte unter anderem bis Weihnachten mit wöchentlichen Streikmaßnahmen gedroht.
Das Gericht bezeichnete den Streik als "evident rechtswidrig": Es war der Auffassung, dass es der Gewerkschaft nicht nur um die Übergangsversorgung der Piloten ginge, sondern maßgeblich auch darum, das Low-Cost-Konzept des Konzerns zu verhindern oder hierbei zumindest mehr Mitsprache zu bekommen.

Damit folgte das Gericht den Anträgen der Lufthansa. Nach Angaben der Lufhansa-Berater hatte die VC in der Vergangenheit wiederholt eine Verständigung über die Übergangsversorgung davon abhängig gemacht, dass der von Konzernchef Carsten Spohr geplante Umbau mit einem Low-Cost-Anbieter Eurowings gestoppt wird.

Das LArbG hob damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt auf, das den Antrag der Lufthansa auf einstweilige Verfügung am Dienstagabend noch abgewiesen hatte. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Aufgrund der Streikmaßnahmen mussten in den letzten beiden Tagen bis zu 1.000 Lufthansa-Flüge annulliert werden.

Allen & Overy-Partner Thomas Ubber ist seit vielen Jahren regelmäßiger Berater der Lufthansa. Der Arbeitsrechtler ist sehr erfahren im Arbeitskampfrecht - er ist der Anwalt, der auch bei Streikmaßnahmen gegen die Deutsche Bahn stets dem Unternehmen zur Seite steht.

tap/LTO-Redaktion mit Material von Allen & Overy

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Allen & Overy für Lufthansa

Thomas Ubber, Arbeitsrecht, Partner, Frankfurt

Dr. Bettina Scharff, Arbeitsrecht, Counsel, Frankfurt

Michaela Massig, Arbeitsrecht, Associate, Frankfurt und München

Quelle: Allen & Overy

Zitiervorschlag

Allen & Overy: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16860 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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