Neben den Bauernprotesten will auch die Lokführergewerkschaft GDL auf ihre Anliegen in Form von Streiks aufmerksam machen. Ob es dazu kommt, wird sich vor Gericht entscheiden, es sind gleich zwei Verfahren anhängig.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt will noch am Montag über den bevorstehenden Lokführer-Streik der Gewerkschaft GDL beraten. Neben dem Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, AGV Move, hat auch das Eisenbahnunternehmen Transdev den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den für Mittwoch geplanten Ausstand beantragt. Laut Gericht soll voraussichtlich um 16 Uhr zunächst über den Transdev-Antrag und ab 18 Uhr über den der Deutschen Bahn verhandelt werden. Nach Ansicht des Bahn-Unternehmens hat der geplante Streik keine rechtliche Grundlage.
Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2 Uhr bis Freitag, 18 Uhr streiken. Dafür hat sie mit einer Urabstimmung das Votum ihrer Mitglieder eingeholt, die zu 97 Prozent zugestimmt haben. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge mehr als sonst zusätzlich nicht nach Plan. Zudem dauert es danach in der Regel einige Zeit, bis sich der Verkehr normalisiert.
Das ArbG wird damit wohl nicht vor den frühen Abendstunden entscheiden. Endgültig über den Streik entschieden wäre damit aber womöglich auch nicht: Es ist grundsätzlich Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht möglich. Erfahrungsgemäß gehen die DB-GDL-Streitigkeiten regelmäßig in die zweite Instanz, so wie etwa beim großen GDL-Streik im September 2021.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Arbeitsgericht Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53575 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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