Die Bundesanwaltschaft hat eine Studie zu ihrer Vergangenheit in Auftrag gegeben. Sie soll unter anderem klären, wie die Behörde mit den aus dem Dritten Reich resultierenden persönlichen und politischen Belastungen umgegangen ist.
Die Bundesanwaltschaft hat eine Forschungsstudie zu ihrer Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird die Studie von den Rechtswissenschaftlern um Professor Dr. Christoph Safferling vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Historiker Professor Dr. Friedrich Kießling vom Lehrstuhl für Neue und Neueste Geschichte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.
Die Wissenschaftler sollen die Anfänge der Bundesanwaltschaft nach dem 2. Weltkrieg bis zum Ende der Amtszeit von Generalbundesanwalt Ludwig Martin im Jahr 1974 erforschen. Sie sollen unter anderem klären, wie die Bundesanwaltschaft mit den aus dem Dritten Reich resultierenden persönlichen und politischen Belastungen umgegangen ist. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, welche und wie viele nationalsozialistisch belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Anfangszeit der Behörde an welchen Stellen tätig waren und welchen Einfluss dies gegebenenfalls auf die Arbeit der Bundesanwaltschaft hatte.
Die Bundesanwaltschaft gewährt den Forschern dazu Einblick in die Personalakten der bei der Behörde in den ersten zwei Jahrzehnten Beschäftigten, darunter auch die von Wolfgang Fränkel, der 1962 nur drei Monate nach seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt wegen seiner Tätigkeit bei der Oberreichsanwaltschaft und seiner damit verbundenen Beteiligung an Tordesurteilen in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Der Abschluss des Forschungsprojekts ist für Anfang 2020 anvisiert.
acr/LTO-Redaktion
Studie "Die Bundesanwaltschaft und die NS-Zeit": . In: Legal Tribune Online, 26.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26723 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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