Keine Burka, kein Gesichtsschleier, kein Autonomen-Schal: NRW will ein Bundesgesetz, um sämtliche Gesichtsverhüllungen in Gerichtssälen zu verbieten. Die Pflicht zur neutralen Kleidung soll über ein Landesgesetz geregelt werden.
Nordrhein-Westfalen will sämtliche Gesichtsverhüllungen etwa durch Burkas oder Autonomen-Schals aus Gerichtssälen verbannen. Die schwarz-gelbe Landesregierung kündigte eine Bundesratsinitiative für eine entsprechende Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an. Ziel sei ein Verbot der religiösen und weltanschaulichen Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte und Zuschauer. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) wolle bei der Justizministerkonferenz am 6. Juni in Eisenach für eine Mehrheit werben, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. "Religion gehört nicht in den Gerichtssaal", sagte Biesenbach.
Damit sollen in Gerichtssälen künftig muslimische Burkas oder Nikabs, aber auch Vermummungen mit Schals etwa bei Autonomen verboten werden, sagte ein Sprecher. Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, stünden im Widerspruch zur Pflicht der Wahrheitserforschung und offenen Kommunikation während der Gerichtsverhandlung, hieß es weiter. Ein Gesichtsverhüllungsverbot kann nur über ein Bundesgesetz durchgesetzt werden.
Neutralität für alle im Kontakt mit Bürgern
Außerdem will die NRW-Regierung erstmals per Landesgesetz ein umfassendes Neutralitätsgesetz auf den Weg bringen. So soll Richtern, Staatsanwälten, Schöffen, Referendaren sowie den übrigen Justizangehörigen untersagt werden, in Gerichtsverhandlungen und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten im Kontakt mit Bürgern religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung zu tragen. Das Kabinett beschloss am Dienstag die entsprechenden Eckpunkte für ein solches Gesetz.
Das könne ein muslimisches Kopftuch, aber auch ein mit Parolen bedrucktes T-Shirt sein, sagte der Sprecher. Das äußere Erscheinungsbild der Justizangehörigen dürfe im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates «nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecken».
Schon jetzt ist die Praxis in NRW, dass zumindest Richter, Staatsanwälte oder Referendare kein Kopftuch im Gerichtssaal tragen dürfen. Die Entscheidung darüber oblag bislang den Gerichten, sagte der Sprecher. Mit dem Neutralitätsgesetz soll nun Klarheit geschaffen werden.
Mit der Initiative reagiert NRW unter anderem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das einer hessischen Referendarin das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal bei ihrem Stationsdienst verbot. Der Landesgesetzgeber wollte nun Klarheit schaffen.
mgö/dpa/LTO-Redaktion
Neue Gesetzesvorhaben in NRW: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27253 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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