Millionen deutschen Dieseln droht der Rückruf
Kurz vor Weihnachten kam aus Luxemburg noch eine Ansage, über die sich jetzt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), die Beamten im Kraftfahrbundesamt und die Lobbyisten der Autoindustrie Gedanken machen müssen – die aber auch Millionen deutschen Autofahrern Kopfzerbrechen bereiten dürfte.
Nein, Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Kontrollen systematisch die Leistung des Systems verbessern, um die Zulassung zu erreichen, stellte der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren aus Frankreich fest (Urt. v. 17.12.2020, Rechtssache C-693/18). So weit, so gut, dass diese Art der Software-Programmierung illegal ist, haben die deutschen Gerichte auch schon geklärt.
Aber der EuGH machte noch einen anderen Punkt: Der Einbau von Abschalteinrichtungen lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass der Motor vor Verschleiß und Abnutzung geschützt werden soll. Und das trifft VW und alle anderen geprüften Hersteller in Deutschland: Sie schalten nämlich mit genau diesem Argument die Abschalteinrichtungen bei bestimmten Temperaturen ab – und zwar nicht nur in Extremfällen, sondern etwa schon bei unter 15 Grad, also für die meiste Zeit des Jahres.
Welche Folgen das genau hat, ist noch nicht klar. Wer einen Diesel hat, könnte jedenfalls am Ende blöd dastehen, wenn er mit seinem Auto nicht fahren darf, aber auch keinen Schadensersatz bekommt. Scheuer will vorerst keinen Rückruf für Millionen Dieselautos starten, könnte dazu aber noch gezwungen werden, etwa wenn die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich klagen würde – ob sie in derartigen Fällen klagebefugt ist, wird der EuGH voraussichtlich 2021 klären.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43835 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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