Immer wieder Ärger mit dem Europäischen Haftbefehl
Ebenfalls eine ziemlich klare Haltung hat der EuGH zu den Staatsanwaltschaften in den Mitgliedstaaten. Seiner Ansicht nach sollten die eigentlich strikt unabhängig organisiert sein – in den meisten EU-Staaten ist das auch so geregelt. In Deutschland allerdings nicht, hier unterliegen Staatsanwälte auch in Einzelfällen dem Weisungsrecht durch die Justizministerien. Und das führt immer wieder zu Ärger, vor allem beim europäischen Haftbefehl.
Der beruht eigentlich auf der Idee, dass die Justizbehörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten Entscheidungen schnell und unkompliziert anerkennen und zum Beispiel einen Tatverdächtigen ausliefern. Normalerweise machen das die Staatsanwaltschaften, in Deutschland muss allerdings schon seit 2019 jeder EHB von einem Gericht unterzeichnet werden, nachdem der EuGH entschied, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht ausreichend unabhängig sind.
Nun hat der EuGH seine Rechtsprechung zur Ausstellung von EHBs auf deren Vollstreckung ausgedehnt (Urt. v. 24.11.2020, Az. C-510/19). In dem entschiedenen Fall ging es um die niederländische Staatsanwaltschaft, doch die ist als eine der wenigen ähnlich organisiert wie die deutsche – und damit ist klar, dass auch hierzulande die Staatsanwaltschaft nicht mehr selbstständig einen EHB vollstrecken kann.
Richter und Staatsanwälte fordern ohnehin schon lange eine Reform, nun wird die EuGH-Rechtsprechung dazu führen, dass sich tatsächlich etwas tut. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat bereits eine Reform angekündigt – wenn auch nur mit einer speziellen Regelung für den europäischen Bereich.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43835 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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