Sollte man kennen: 5 wich­tige EuGH-Ent­schei­dungen 2020

von Annelie Kaufmann

28.12.2020

"Fack ju Göhte" und andere Probleme

Markenrecht ist ein Klassiker am EuGH und so hatten die Luxemburger Richter auch in diesem Jahr wieder einige kniffelige Fragen zu klären, zum Beispiel: Ist "Malle" eine Wortmarke? Ist sie nicht! Ist "Messi" unverwechselbar? Aber sicher ist er das und deshalb verlor der Sportartikelhersteller "Massi" gegen den Fußballstar. 

Ein besonders schönes Beispiel war der Streit um "Fack ju Göhte": Die Filmtrilogie über eine Chaotenklasse und Aushilfslehrer Zeki Müller war in den vergangenen Jahren ein Riesenerfolg an den Kinokassen und so wollte die Constantin Film GmbH schon 2015 den Titel als Marke schützen lassen – etwa um Spiele und Schmuck zu vermarkten. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) lehnte das aber ab.

Constantin Film zog dagegen vor Gericht und so hatten letztlich die Luxemburger Richter zu klären, ob "Fack ju", also "fuck you" eigentlich wirklich "fick dich" bedeutet, also gegen die guten Sitten verstößt und deshalb nicht als Marke in Betracht käme. Nein, so der EuGH, das allgemeine deutschsprachige Publikum verstehe "Fack Ju Göhte" nicht als Verstoß gegen grundlegende moralische Werte und Normen der Gesellschaft – das EUIPO dürfe die Markeneintragung nicht einfach deswegen untersagen (Urt. v. 27.02.2020, Az. C-240/18 P).

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43835 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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