Schrems II – Privacy Shield aufgehoben
Max Schrems gegen Facebook, dieses Duell um Datenschutzstandards läuft seit Jahren, nun traf man sich wieder vor dem EuGH: 2015 hatte sich der österreichische Datenschutzaktivist mit Facebook Irland angelegt und erfolgreich das "Safe Harbor"-Abkommen gekippt, das die Übermittlung europäischer Nutzerdaten auf Server in den USA ermöglichte.
Die Neuauflage von "Safe Harbor" nannte sich "Privacy Shield" und die Neuauflage der entsprechenden EuGH-Entscheidung im Juli dieses Jahres wird gerne als "Schrems II" bezeichnet. Den Sieg trug auch dieses Mal wieder der Österreicher davon: "Privacy Shield" ist ebenfalls unwirksam (Urt. v. 16.07.2020, Rechtssache C-311/18).
Die Daten europäischer Nutzer seien nicht angemessen geschützt, der nachgebesserte Ombudsmechanismus biete keinen ausreichenden Rechtsschutz, entschieden die Luxemburger Richter. Allerdings: Die sogenannten Standardvertragsklauseln, mit denen sich die jeweiligen Parteien bei Datenübermittlungen zur Einhaltung von Datenschutzstandards verpflichten, hielt der EuGH für gültig. Diese Standardvertragsklauseln sind in der Praxis ohnehin das am häufigsten eingesetzte Instrument für Datentransfers von Unternehmen zwischen EU und Drittstaaten.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43835 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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