Sollte man kennen: Sieben wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2022

von Annelie Kaufmann

27.12.2022

Wenn der Bundestag mehr wissen will

Was macht eigentlich der Verfassungsschutz, eigentlich als "Inlandsgeheimdienst" vorgesehen, im Ausland? Das wollte der Jurist und FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle wissen – eigentlich schon 2020. Damals war die FDP im Bundestag in der Opposition und Kuhle stellte eine schriftliche Anfrage, bekam aber keine Antwort. Die Bundesregierung berief sich auf die sogenannte "Mosaiktheorie": Auch kleinste Informationsschnipsel über die Arbeit Verfassungsschutzes könnten interessierten ausländischen Nachrichtendiensten behilflich sein.

Das sei zwar schon möglich, meinte der Zweite Senat, dürfe aber nicht dazu führen, dass Abgeordnete keine Informationen erhielten (Urt. v. 14.12.2022, Az. 2 BvE 8/21). In diesem Fall sei nämlich nicht ersichtlich, inwiefern die begehrte Auskunft die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes beeinträchtige. Die Bundesregierung müsse zumindest begründen, warum sie bestimmte Fragen nicht beantworte. Es reiche auch nicht aus, Fragen nur im Parlamentarischen Kontrollgremium zu beantworten. Denn die Mitglieder dieses Gremiums erfahren zwar mehr als andere Abgeordnete, müssen die Informationen aber eben auch geheim halten.

Und falls das noch nicht deutlich genug war, schob der Zweite Senat im Oktober in einem Urteil zur EU-Sicherheitspolitik noch ein paar unmissverständliche Sätze zu diesem Punkt hinterher: Die Verpflichtung der Bundesregierung nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG gegenüber dem Bundestag werde nur erfüllt, wenn die Informationen allen Abgeordneten und damit auch der Öffentlichkeit frei zugänglich sind (Urt. v. 26.10.2022, Az. 2 BvE 3715 und BvE 7/15). Der Bundestag sei gerade dazu da, öffentlich zu diskutieren.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50581 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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