Rückendeckung für Renate Künast im Kampf gegen Hasskommentare
Für die Grünen-Politikerin Renate Künast gab es einen Sieg in Karlsruhe im Streit um Hasskommentare im Netz: Das BVerfG hob Beschlüsse des Berliner Kammergerichts (KG) und des LG Berlin auf (Beschl. v. 19.12.2021 Az. 1 BvR 1073/20, veröffentlicht im Februar 2022). Die 2. Kammer des Ersten Senats rügte mit klaren Worten einen falschen Prüfungsmaßstab und fehlende Abwägung. Zunächst hatte das LG Berlin außergewöhnlich beleidigende und sexistische Äußerungen durchgehen lassen, das KG Berlin stufte zwar einige davon als unzulässig ein, ließ aber Kommentare wie "Pädophilen-Trulla" zu.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellten klar, dass es bei der Abwägung auch darauf ankommt, ob tatsächlich ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung geleistet wird oder Stimmung gegen einzelne Personen gemacht wird. Auch Politikerinnen und Politiker müssten vor öffentlicher Hetze in Schutz genommen werden und eine schriftliche und breitenwirksame Äußerung in sozialen Netzwerken könne mehr Gewicht haben, als ein spontaner Ausruf. Das KG musste erneut entscheiden und gab Künast nun vollumfänglich Recht: Die Kommentare waren nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50581 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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