Das BAG entschied am Dienstag, dass eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Kunden des scheinbaren Werkunternehmers führt. Aber der Gesetzgeber ist schon dabei, das zu ändern, erklärt Anja Mengel.
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Den Widerrufsjoker kennt jeder Verbraucher, der sich über zu hohe Zinsen auf seinen Kredit ärgert. Aber so einfach ist es nicht. Auch nicht nach zwei weiteren BGH-Entscheidungen vom Dienstag, zeigt Alexander Knauss.
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Am Dienstag tritt Privacy Shield in Kraft – der Nachfolger des vom EuGH 2015 gekippten Safe-Harbor-Konzepts. Für datenverarbeitende Unternehmen ist das neue Regelwerk alles andere als verlässlich, meint Michael Kamps.
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NRW will illegale Autorennen unter Strafe stellen. Wer daran teilnimmt, bekommt ein langes Fahrverbot, das Kfz kann eingezogen werden, erhebliche Haftstrafen drohen. Schöne Idee, meint Adolf Rebler. Aber was ist nochmal ein Rennen?
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Die LTO hat die Ergebnisse der größten Umfrage unter jungen Juristen veröffentlicht und die Verschärfung des Sexualstrafrechts hat den Bundestag passiert. Außerdem in den Top 10 der Woche: Die Schwerpunktnote soll künftig weniger zählen.
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Wer als Verbraucher über das Internet oder per Telefon einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, hat ein Widerrufsrecht, so der BGH am Donnerstag. Überraschend ist das Urteil nicht, sondern vielmehr konsequent, sagt Niko Härting.
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Christine Langenfeld sitzt bald im 2. Senat des BVerfG. Michael Reissenberger zur am Freitag frisch gewählten Verfassungsrichterin und wie sich diese Personalie - zumindest theoretisch - auf das NPD-Verbotsverfahren auswirken könnte.
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Die Sächsische Zeitung hat angekündigt, in Zukunft stets die Nationalität von Straftätern nennen zu wollen – auch, wenn es Deutsche sind. Das schließt eine Diskriminierung von Ausländern für Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns nicht aus.
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