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Ein Grund zur Freude für alle zukünftigen (Jura-)Studenten: Ab Herbst 2016 werden die BaföG-Sätze passend zum kommenden Wintersemester um vergleichsweise satte sieben Prozent erhöht. Das macht für einen Studierenden mit eigener Wohnung bis zu 649 Euro (vorher 597 Euro) Unterstützung im Monat aus. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann sich dann immerhin über 451 statt bisher 422 Euro freuen.
Im Gegensatz dazu erhöhen sich die Sätze für "Hartz IV" nur in geringem Maße von 399 Euro auf 404 Euro. Wer genau dieses allerdings beziehen darf, ist immer noch nicht endgültig geklärt.
Marcel Schneider, Gesetzesänderungen 2016: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18022 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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