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Ohne ein eigenes Konto wird es im Alltag schwierig. Deshalb dürfen Kreditinstitute seit dem 1. Januar niemanden mehr die Eröffnung eines einfachen Girokontos verweigern. Bisher waren "wirtschaftlich unattraktive Kunden" wie Obdachlose, Sozialleistungsempfänger oder Asylbewerber meist bei den Sparkassen gelandet, die in einigen Bundesländern dem Kontrahierungszwang unterliegen.
Und noch etwas ändert sich im Bankwesen: Ab dem 1. Februar gilt die International Bank Account Number (IBAN) auch verpflichtend für nationale Geldtransfers. Damit haben Kontonummer und Bankleitzahl endgültig ausgedient. Ebenso findet auch die bargeldlose Bezahlung ohne PIN-Eingabe ihr Ende. Noch können Verkäufer ihren Kunden die Zahlungsmethode anbieten, nur mit Karte und Unterschrift, aber ohne die Eingabe der Geheimzahl zahlen.
Marcel Schneider, Gesetzesänderungen 2016: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18022 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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