Das Jahr 2016 setzt heiß diskutierte Gesetzentwürfe in die Tat um. Viele von ihnen werden wesentliche Veränderungen für die Beteiligten bringen. Neben Frauen in Wirtschaftsunternehmen sind das auch Studenten und Wissenschaftler an den Unis.
Seit Anfang des Jahres gilt sie: die bedingungslose Frauenquote. Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verpflichtet Behörden und solche Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen.
Die heftig diskutierte Idee ist eine fixe Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsratsposten. Man muss allerdings genau lesen: Dies gilt nämlich nur für neu zu besetzende Posten. Die Unternehmen und Behörden müssen also erst ab dem 1. Januar nach und nach "auffüllen".
Wird die Quote nicht eingehalten, gilt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder als nichtig. Die für Frauen vorgesehenen Plätze gelten dann als rechtlich nicht besetzt. Diesen "leeren Stuhl" hat der Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen.
Marcel Schneider, Gesetzesänderungen 2016: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18022 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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