Ab 2011 will das Bundesverkehrsministerium im gesamten Bundesgebiet testweise Lang-Lkw einsetzen. Für den Versuch konnte Verkehrsminister Ramsauer sieben Länderkollegen gewinnen. Acht Bundesländer stimmten auf der gemeinsamen Konferenz dagegen – auch wegen der unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Prof. Dieter Müller über ein umstrittenes Projekt.
Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) schreibt die erlaubte Fahrzeuglänge mit einem Höchstmaß von 18,75 Metern vor. Davon darf bei Großraum- und Schwerlasttransporten, etwa von Turbinen oder Straßenbahnen, im Einzelfall durch eine Ausnahmeregelung abgewichen werden.
Zahlreiche Speditionen fordern eine generelle Straßenzulassung von Lang-Lkw, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch gerne "Monstertruck" oder Neudeutsch "Gigaliner" genannt werden. Die jetzt diskutierte Testversion des Lang-Lkw solle bis zu 25,25 Meter lang sein und eine zulässige Gesamtmasse von 44 Tonnen auf die Straße bringen dürfen. Zuvor war noch eine Gesamtlänge von 26,50 Metern im Gespräch gewesen.
Im Falle der Festschreibung einer generellen Straßenzulassung in der StVZO wären kostenintensive Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erforderlich.
Motivationen und Koalitionen
Der Kreis der Test-Befürworter rekrutiert sich aus der Verkehrswirtschaft und wirtschaftsnahen Kreisen der Verkehrspolitik. Neben dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sind die Bundesländer Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg für einen derartigen Feldversuch; die Minister der anderen Länder stehen dem Vorhaben ablehnend, in Sachsen-Anhalt abwartend gegenüber.
Nach Aussagen des BMVBS wollen sich mehr als 200 deutsche Speditionen an dem Test aktiv beteiligen. Der Grund liegt auf der Hand: Für die kommenden Jahre ist ein deutlicher Zuwachs des Güterverkehrs auf deutschen Straßen prognostiziert. Infolgedessen befürwortet der Deutsche Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) uneingeschränkt den geplanten Großversuch auf deutschen Straßen: Es werde sich zeigen, "dass die eingesetzten Fahrzeuge ein Höchstmaß an Sicherheit bieten und sich problemlos in den Verkehrsalltag integrieren."
Die überlangen Lastwagen sollen nach dem Plan des BMVBS nicht durch die Innenstädte, sondern überhaupt nur auf bestimmten Straßen fahren dürfen. In der geplanten Ausnahmeverordnung sollen ein Startdatum und Fristen für die wissenschaftliche Begleitung vorgesehen sein.
Neben den Bundesländern sollen auch die interessierten Verbände und das Gewerbe für eine Ausnahmeverordnung in die fachliche Ausgestaltung des Modellversuchs eingebunden werden. Ein Pilotversuch mit den Lang-LKW wird ab dem kommenden Jahr wohl in sieben Bundesländern starten, wobei insbesondere die Ost-West-Route Baden-Württemberg-Bayern-Sachsen und die Nord-Süd-Route Schleswig-Holstein-Niedersachsen-Hessen-Bayern wirtschaftlich interessant und daher von den Testfahrzeugen in besonderem Maße frequentiert sein dürfte.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen - umstritten
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Tests sind umstritten. Das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) erstattete im September ein unter anderem vom Deutschen Städtetag in Auftrag gegebenes Gutachten zur rechtlichen Zulässigkeit. Es kam zu dem Ergebnis, dass eine Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums ohne Zustimmung des Bundesrates die Grenzen der Verordnungsermächtigung des § 6 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) überschreitet und dadurch gegen Art. 80 Abs. 1 S.1 Grundgesetz (GG) verstößt.
Offen ist auch, welche Strecken von den Lang-Lkw befahren werden dürfen und wie diese Streckenführungen in einer Verordnung greifbar gefasst werden sollen. Wenn sich wirklich mehr als 200 Speditionen mit Fahrzeugen beteiligen, werden während des Modellversuchs wohl mehr als 200 Lang-Lkw kreuz und quer auf den Straßen unterwegs sein – und dies nicht nur auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen, sondern auch auf den Autobahnzubringern und den Straßenverbindungen zwischen den Produzenten der Waren und deren Abnehmern.
Dabei scheint eine Begrenzung vorwiegend auf dem "übergeordneten Straßennetz", wie sie sich der Parlamentarische Staatssekretär beim BMVBS Andreas Scherer vorstellt, illusorisch: In Zeiten einer "Just-in-Time" Produktionskette findet die Lagerhaltung schon seit vielen Jahren praktisch auf der Straße statt.
Die Verkehrssicherheit droht auf der Strecke zu bleiben
Auch Sicherheitsbedenken sprechen gegen einen Güterverkehr mit Lang-Lkw und auch schon gegen einen Modellversuch. Nicht alle Autobahnauf- und –abfahrten sind für derartige Lkw-Züge geeignet. An zahlreichen Stellen wird sich erst während des Modellversuchs zeigen, dass diese nicht für Monstertrucks ausgelegt sind - nämlich dann, wenn sie die Kurven nicht bewältigen können und rangieren müssen.
Logischerweise werden auch Überholvorgänge deutlich länger, wenn ein Lastzug um mehr als 30 Prozent länger als bislang höchstzulässig erlaubt ist. Schließlich kann auch niemand voraussehen, wie die zahlreichen Baustellen und Umleitungsstrecken, die bundesweit nicht eben selten ad-hoc eingerichtet werden müssen, für derartige verkehrspolitische Wagnisse geeignet sind.
Und schließlich gibt es schon jetzt viel zu wenig Parkraum längs der bundesdeutschen Fernstraßen, insbesondere entlang der Autobahnen auf deren Raststätten und Parkplätzen. Abend für Abend und insbesondere am Wochenende finden Trucker immer seltener und oft erst nach langer Suche Parkplätze, auf denen sie zur körperlichen Regeneration ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einlegen können. Gigaliner werden mit ihrem übergroßen Parkraumbedarf den ohnehin zu knappen Parkraum nochmals belasten.
Widerspruch zum Aktionsplan Güterverkehr und Logistik?
Auch verkehrspolitisch ist der angedachte Real-Time-Versuch zu kurz gedacht. Deutschland ist das von den Speditionen am meisten frequentierte Transitland. Eine Insellösung kann es vor dem Hintergrund eines europaweiten Marktes nicht geben – und die Straßen in zahlreichen anderen europäischen Ländern sind mit den komfortablen deutschen Straßenführungen und deren professionellem Ausbau bei weitem nicht vergleichbar.
Hinzu tritt, dass sich die vom BMVBS geplante allgemeine Zulassung von Lang-Lkw nur schwer mit der am 22. November 2010 von Peter Ramsauer vorgestellten Fortschreibung des Aktionsplanes Güterverkehr und Logistik vereinbaren lässt. Wenn der Schlüssel für die Zukunft – so der Bundesverkehrsminister - tatsächlich der kombinierte Verkehr Straße/Schiene sein soll, passen Gigaliner jedenfalls nicht auf Anhieb in dieses Konzept.
Verkehrpolitischer Alleingang Deutschlands nicht ratsam
Ein Verzicht auf den angedachten und arbeitsintensiven Modellversuch scheint ratsam. Die Risiken für die Verkehrssicherheit überwiegen deutlich den zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen und ein verkehrspolitischer Alleingang Deutschlands ist in Zentraleuropa nicht sinnvoll. Deutschland ist aufgrund seines intensiv genutzten Straßennetzes nicht mit den skandinavischen Ländern vergleichbar, in denen Gigaliner sich in den Weiten der Überlandstraßen verlieren.
Einer Ausweitung der wirtschaftlich sicherlich sinnvollen Just-in-Time-Produktion, zum Beispiel der Automobilindustrie, mit der damit verbundenen "Lagerhaltung auf der Straße" würde durch die Genehmigung des Feldversuches und eine generelle Zulassung nochmals Vorschub geleistet werden – zu Lasten der Fahrer kleinerer Fahrzeuge.
Den Speditionen, die auf diesen Versuch drängen, ist ohnehin anzuraten, ihren Lkw-Fahrern einen sozialverträglichen Arbeitsplatz mit besseren Arbeitsbedingungen zu gestalten, der die Attraktivität dieses Berufs steigert. Und derartige Modellversuche, die im Ergebnis nichts anderes als eine rationellere Nutzung des knappen Personals bewirken wollen, überflüssig macht.
Der Autor Prof. Dr. Dieter Müller ist Fachbereichsleiter für Verkehrswissenschaften an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen und Autor zahlreicher Publikationen zum Verkehrsrecht.
Dieter Müller, Feldversuch für Gigaliner: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2029 (abgerufen am: 19.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag