4/7: Beschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz abgewiesen
Wie viele Tarifverträge können in einem Betrieb eines Unternehmens gelten? Bis Juli 2010 stand fest: nur einer. Den Grundsatz der Tarifeinheit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dann aber aufgegeben – und seitdem konnten in einem Betrieb unterschiedliche Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften angewendet werden. Danach kam es zu längeren Arbeitskampfmaßnahmen kleinerer Gewerkschaften wie der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL). Das war zwar zulässig, dennoch entstand den Unternehmen teilweise ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden.
Deshalb machte der Gesetzgeber einen Rückzieher und führte das Prinzip der Tarifeinheit durch das "Tarifeinheitsgesetz" im Jahr 2015 wieder ein. Demnach soll in einem Unternehmen mit zwei Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. Kleinere Gewerkschaften sehen darin einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und erhoben Verfassungsbeschwerde. Das BVerfG hielt das Tarifeinheitsgesetz für im Wesentlichen mit dem GG vereinbar.
Auch vor dem EGMR sind die Gewerkschaften schließlich gescheitert. Die Straßburger Richterinnen und Richter sahen keinen Verstoß gegen die EMRK, schließlich hätten auch kleinere Gewerkschaften noch andere Rechte: Sie könnten etwa Tarifverhandlungen führen oder streiken.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50559 (abgerufen am: 27.07.2024 )
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