2/7: Push-Backs nach "March of Hope" waren rechtmäßig
Im März 2016 waren rund 1.500 Flüchtlinge vom überfüllten Flüchtlingslager Idomeni in Griechenland weiter nach Nordmazedonien gelaufen. Die Aktion war als "March of Hope" bekannt geworden. Kurz hinter der Grenze hatten nordmazedonische Beamten die Menschen abgefangen und zurück nach Griechenland gebracht. Acht Beschwerdeführende hatten sich, unterstützt von Pro Asyl und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), an den EGMR gewendet. Dieser hat entschieden, dass diese massenhaften Push-Backs rechtmäßig waren.
Artikel 4 4. Zusatzprotokoll der EMRK verbietet zwar Kollektivausweisungen von Individuen ohne die Bewertung der Umstände jedes Einzelfalls. Allerdings sei hier keine individuelle Prüfung der Situation der Geflüchteten möglich gewesen, so der EGMR. Diese seien illegal eingereist und hätten keine Asylanträge gestellt.
Diese Entscheidung stieß auf harsche Kritik. "Der Gerichtshof ignoriert die damaligen tatsächlichen Verhältnisse an der Grenze ebenso wie die Tatsache, dass es monatelang gänzlich unmöglich war, irgendwo in Nordmazedonien Asyl zu beantragen", kommentierte Hanaa Hakiki, Senior Legal Advisor beim ECCHR.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50559 (abgerufen am: 27.07.2024 )
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