6/8: DUH bekommt Zugang zu CO2-Messdaten von VW
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Anspruch auf Zugang zu Unterlagen über Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium (BMVI) übermittelte. Das entschied das BVerwG Ende April (Urt. v. 26.04.2021, Az. 10 C 2.20).
Das Gericht begründete die Entscheidung für den Informationszugang der DUH damit, dass das BMVI eine informationspflichtige Stelle sei. Zwar bestehe für ein Tätigwerden im Rahmen der Gesetzgebung eine Ausnahme von der Informationspflicht. Diese gelte aber nicht für Unterlagen, die im Zuge exekutiven Handelns übermittelt wurden.
Gründe für die Ablehnung des Antrags, konnte das BVerwG nicht erkennen: Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Ermittlungsverfahren abgeschlossen hatte, habe das Bekanntgeben der Informationen keine nachteiligen Auswirkungen mehr auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen. Auch seien keine Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens oder den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren ersichtlich.
Schließlich würden auch keine Ablehnungsgründe zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder freiwillig übermittelter Informationen greifen. Messradbedingungen von Prüfstandmessungen seien Informationen über Emissionen, deren Vertraulichkeit durch das Gesetz nicht geschützt würde. Im Übrigen, so das Gericht, würde das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen das Interesse an der Vertraulichkeit der übermittelten Daten überwiegen.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47013 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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