Sachstand im Asyl- und Ausländerrecht: Schär­fere Gesetze bringen nicht mehr Abschie­bungen

von Tanja Podolski

14.01.2016

4/4: Nun im Bundestag: das Datenaustauschverbesserungsgesetz

Am Donnerstag steht nun das Datenaustauschverbesserungsgesetz  auf der Tagesordnung des Bundestages, das am Mittwoch bereits den Innenausschuss passierte:

  • Registrierung: Damit soll nun die schnellere Registrierung der Flüchtlinge möglich und vor allem die erfassten Informationen den berechtigten Stellen elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Flüchtlinge bekommen nun einen bundeseinheitlichen "Ankunftsnachweis". Bisher wurden die Daten der Flüchtlinge erst beim Stellen des Asylantrags erhoben.
  • Datensammlung: Alle zur Registrierung befugten Stellen werden mit einem "Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem" ausgerüstet. Über eine Sofortabfrage können sie damit unverzüglich feststellen, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind. Neu ist, dass neben den grundlegenden Personalien nun Fingerabdrücke, das Herkunftsland und Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen erfasst werden. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.

Und noch auf Eis - das Asylpaket II und Co.

Nicht umgesetzt wurde bisher das Asylpaket II. Das schien im November zunächst schnell Gestalt anzunehmen, um dann wegen unterschiedlicher Positionen in den Koalitionsparteien doch nicht weiter verfolgt zu werden. Diskutiert wurden folgende Punkte, die kurzfristig wieder auf die Tagesordnung der Ausschüsse gesetzt werden dürften und Teil des Asylpakets II oder weiterer eigenständiger Gesetze werden könnten.

 

  • Besondere Aufnahmeeinrichtungen: Einrichtung von drei bis fünf besonderen Aufnahme-Einrichtungen (vermutlich Manching und Bamberg) mit verschärfter Residenzpflicht für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten wie vom West-Balkan, deren Asylverfahren dort innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein sollen. "Dieses Verfahren ist nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes nur dann vertretbar, wenn mit Zustellung des ablehnenden Asylbescheides die Möglichkeit besteht, kostenlose Rechtsberatung in Hinblick auf mögliche Rechtsmittel zu erhalten", sagt Kliebe. Am Frankfurter Flughafen habe stets ein lokaler Anwalt, der sich im Ausländerrecht auskenne, Rufbereitschaft und auch Dolmetscher stünden bereit. Bei den besonderen Aufnahmeeinrichtungen sei das nicht vorgesehen und wohl kaum durchführbar, er halte die Einrichtungen in der geplanten Form daher für juristisch fragwürdig.
  • Familiennachzug: Offen ist die Handhabung des vereinfachten Familiennachzugs bei subsidiär Schutzberechtigten. Für diese Gruppe ist geplant, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen.
  • Abschiebung bei Krankheit: Die Rückführung trotz Krankheit bzw. die Pflicht, das Ausreisehindernis frühzeitig zu belegen soll verschärft werden (Vorschläge der so genannten Arbeitsgemeinschaft Rück (AG Rück)).
  • Eigenanteil für Sprachkurse: Streitig ist die Frage nach der Höhe eines finanziellen Eigenbeitrags anerkannter Asylbewerber für Sprachkurse.
  • Integrationspflichtgesetz: Die CSU fordert darüber hinaus ein Gesetz, in dem der Abschluss von verbindlichen Integrationsvereinbarungen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Staat und Migrant in verständlicher Form festgelegt und vermittelt werden und der Integrationsprozess vorgezeichnet wird (Integrationspflichtgesetz)
Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Sachstand im Asyl- und Ausländerrecht: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18144 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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