5/8: Noch nicht perfekt, aber immerhin: Die Musterfeststellungsklage
Wo wir schon bei Verbraucherfreundlichkeit sind: Es muss ja nicht alles gleich perfekt sein, und auch, dass der gute alte Volkswagen-Konzern uns alle erst mal so enttäuschen musste, ist nicht schön. Doch immerhin bekommen wir jetzt die Sammelklage – so jedenfalls der Plan.
Die Übertragung der Klagebefugnis in die Hände bestimmter Verbände soll das rationale Desinteresse der Betroffenen – dass sich aufgrund des geringen Streitwerts ein Gang zum Gericht nicht zu lohnen scheint – überwinden, ohne einer Klageindustrie den Weg zu ebnen.
Das findet Tanja Podolski. Anderer Ansicht: Eigentlich niemand. Klar gibt es Gegenargumente. Die berühmten amerikanischen Verhältnisse, die Überlastung der Justiz usw. Aber wir finden: Das klingt ganz vernünftig.
Der andere Jahresrückblick: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21613 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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