Der andere Jahresrückblick: Das war schön 2016

29.12.2016

4/8: W-LAN-Verschlüsselung: Das Neuland richtig beschützen

Eine Entscheidung, die verglichen mit ihrer Tragweite viel zu wenig Aufmerksamkeit erfuhr, ist erst  im November gefallen. Nachdem der BGH bereits klargestellt hatte, dass eine W-LAN-Verschlüsselung vor der Störer-Haftung für illegale Up- und Downloads über den eigenen Anschluss schützen kann, präzisierte er im Herbst: Das W-LAN-Passwort nach Werkseinstellungen genügt den Sicherheitsansprüchen.

Die Bundesrichter waren der Auffassung, dass der in den Router-Werkseinstellungen üblicherweise verwendete 16-stellige WPA2-Schlüssel hinreichend schützt. Viele Haushalte nutzen den meist auf der Rückseite des Routers angegebenen und voreingestellten Code zur Sicherung ihres W-LANs. Die Entscheidung ist damit sehr bedeutend – und höchst verbraucherfreundlich.

Das findet: Marcel Schneider. Anderer Ansicht: niemand. Könnte auch nur jemand sein, der keine Eltern hat, denen er sonst erklären müsste, wie sie das WLAN-Passwort neu vergeben.

Zitiervorschlag

Der andere Jahresrückblick: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21613 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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