Der andere Jahresrückblick: Das war schön 2016

29.12.2016

2/8: Aufstand der Kreativen: Verteilungspraxis von VG Wort und GEMA kippt

In zwei Urteilen, deren Bedeutung für die Kreativbranche kaum zu unterschätzen ist, hat erst der BGH die Verteilungspraxis der VG Wort für ungültig erklärt, und dann das KG Berlin diejenige der GEMA. Bislang hatten die Verwertungsgesellschaften die Einnahmen aus der Reprographieabgabe (VG Wort) bzw. aus der Vergabe von Nutzungsrechten (GEMA) hälftig (VG Wort) bzw. nach einem bestimmten Schlüssel (GEMA) zwischen den Urhebern und den Verlagen aufgeteilt.

Die Entscheidungen, die der EuGH schon letztes Jahr vorgezeichnet hatte, bedeuten erhebliche Mehreinnahmen für die Kreativen; eine Berufsgruppe also, die sie zum größten Teil weiß Gott nötig hat. Schmerzlich sind die Urteile insbesondere für kleine oder schlecht laufende Verlage, die durch die nun anstehenden Nachzahlungen in finanzielle Schieflage geraten können – auch wenn, soweit bekannt und allen Untergangsprophezeiungen der Branchenverbände zum Trotz, noch kein Verlag deshalb hat schließen müssen. Ohnehin ist die Bundesregierung den Verlagen sogleich beigesprungen, um die Folgen der Urteile so gering wie möglich zu halten.

Es geht aber gar nicht nur um Gerechtigkeitsfragen. Dass den Verlegern, die schließlich keinen kleinen Beitrag zur Verbreitung der Werke leisten, auch ein Teil der vereinnahmten Abgaben zustehen sollte, kann man mit guten Gründen so sehen. Die bisher wie selbstverständlich durch VG Wort und GEMA betriebene, Kritik der Urheber brüsk beiseiteschiebende Verteilungspraxis nach Gutsherrenart hat durch die Urteile jedoch ihre gerechte Strafe erhalten.

Die Allianz aus Verlagen und Verwertungsgesellschaften ist gescheitert, der Aufstand der Zwerge hat gesiegt – das freut Constantin van Lijnden. Anderer Ansicht: die Verlage und Verwertungsgesellschaften.

Zitiervorschlag

Der andere Jahresrückblick: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21613 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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