Die allgemeine Handlungsfreiheit steht nicht nur weit vorne im Grundgesetz, aus ihr leiten sich auch so manche Rechte ab, die nicht ausdrücklich in der Verfassung verankert sind. Wie gut kennen Sie sich noch aus? Hier testen!
Nach einer strafrechtlichen Verurteilung wegen "Unzucht zwischen Männern" musste ein Zahnarzt zwischen 1961 und 1965 um seine Berufszulassung kämpfen – das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt überraschende Grautöne.
Am Sonntag jährt sich der Prozess gegen den Nationalsozialisten Adolf Eichmann zum 60. Mal. Einer der damaligen Ankläger erinnert sich bis heute schmerzhaft an die Schilderungen der Opfer im Prozess.
Der aktuelle Wettstreit um den Ruhm, einen wirksamen Impfstoff an oder in den Endverbraucher zu bringen, hat ein historisches Vorbild: Wahrer Fürst Englands und Frankreichs war einst, wer die Skrofeln heilen konnte.
Während gewöhnliche Betrüger oder Aufschneider in Wirtschaftsleben und Politik selten das Interesse der Öffentlichkeit gewinnen, galten Hochstapler hingegen stets als besonders reizvoll- nicht zuletzt in den Augen der Justiz.
Im 19. Jahrhundert wurde das Down-Syndrom erstmals im Sinn der modernen Medizin beschrieben, aber erst in den 1960er Jahren wurden seine Ursachen konsentiert geklärt. Unsicherheit bestimmte das Verhältnis von Natur- und Rechtswissenschaft.
Ist eine Welt ohne Ausbeutung, Unterdrückung oder Folter möglich? Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat ein Mut machendes Plädoyer für eine ökologische, dekoloniale und feministische Zukunft veröffentlicht.
So oder so ähnlich wusste das schon Peter Maffay. In diesem Sinne: Was wissen Sie noch zu einem der Grundrechte, das so mit der Zeit geht wie kaum ein anderes? Testen Sie sich im aktuellen LTO-Rechtsquiz.