Die neue StVO: Gender-politisch state of the art

von Prof. Dr. Roland Schimmel

20.04.2013

Um die dreißig Jahre sind vergangen, bis die feministische Linguistik zum 1. April Eingang fand in die erste geschlechtsneutrale Straßenverkehrsordnung Deutschlands. Die Zeiten haben sich schon geändert, sinniert Roland Schimmel. Kohl heißt jetzt Merkel, es gab mal einen schwulen Vizekanzler* und die Familienministerin neutralisiert beim Vorlesen Kinderbücher. Eine Bestandsaufnahme.

Seit dem 1. April kennt die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Verkehrsteilnehmer und auch keine Radfahrer mehr. Nun heißt das "Wer am Verkehr teilnimmt" oder "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden". Viel Passiv, viel unpersönliche Formulierung, aber keine einseitige Bevorzugung mehr der Verkehrsteilnehmer gegenüber den Verkehrsteilnehmerinnen oder der Radfahrer gegenüber den Radfahrerinnen.

Hier hat der Gesetzgeber geradezu mustergültig umgesetzt, was das Justizministerium im Handbuch der Rechtsförmlichkeit schon vor Jahren angeregt hatte. Natürlich sind nicht alle Adressaten gleichermaßen begeistert und manche Formulierung ist auf den zweiten Blick nicht ganz überzeugend gelungen. Aber jeder Zweifel ist beseitigt, dass Adressaten der StVO auch Frauen sind.

Auch das UWG ist bereits gegendert

Die Straßenverkehrsordnung ist eines der Gesetze, in die auch Nichtjuristen gelegentlich einen Blick werfen, etwa im Fahrschulunterricht oder nach einem Unfall. Wer weiß, vielleicht vermag die symbolische Wirkung der Neufassung ja über den Straßenverkehr hinaus zu strahlen?

Und keiner wende ein, das lese sich nicht schön. Gesetze lesen sich nie schön!

Die StVO ist übrigens nicht das erste Unternehmen des Gesetzgebers für mehr Geschlechtergerechtigkeit. In § 1 S. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) heißt es mittlerweile: "Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer". Da vermisst man zwar die Mitbewerberinnen und auch die Marktteilnehmerinnen, aber wenigstens kommen schon mal die Verbraucherinnen vor – in klassisch-höflicher Reihenfolge vor den Verbrauchern. Der Rest mag folgen.

Misslich ist natürlich auch, dass das Gesetz später nur noch von Verbrauchern spricht. Man hätte vielleicht eine Definition bemühen sollen wie etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: "Arbeitgeber (Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen) im Sinne dieses Abschnitts sind […]".

Feministische Linguistik nun auch im Verkehrsministerium

Werfen wir einen Blick zurück in die 80-er des vorigen Jahrhunderts. Man las Senta Trömel-Plötz und Luise F. Pusch, die Mütter der feministischen Linguistik. Jedenfalls wenn man jung und neugierig war. Das Problem angemessener Repräsentation von Frauen im alltäglichen Sprachgebrauch empfand man je nach Betroffenheit als dringlich oder drittrangig. Die Grünen nahmen sich der Frage mit einer Beharrlichkeit an, die sie vermutlich einige Millionen Wählerstimmen kostete. Wirklich mehrheitsfähig wurde auch die Binnenmajuskel nie. Irgendwann waren die Argumente ausgetauscht. Man wähnte das Thema in einer Nische verschwunden.

Bestandsaufnahme 2013: Die Verfechterinnen geschlechtergerechter Sprache haben sich trotz zahlloser spöttischer Bemerkungen in den WG-Küchen und Vollversammlungen tatsächlich durchgesetzt. Überhaupt hat sich einiges geändert: Helmut Kohl ist nicht mehr Kanzler, seine Nachfolgerin ist eine kinderlose Frau aus dem Osten, für eine Weile hatte sie einen schwulen Stellvertreter,* die Familienministerin liest ihrer Tochter abends Märchen vor und spricht dabei spontan von "die Gott", CDU-Politikerinnen tragen ihre Doppelnamen mit Stolz.

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen beträgt je nach Lesart und Zahlenmaterial 22, sieben oder unspektakuläre zwei Prozent. Die fortschrittlicheren Kommunen haben schon vor Jahren ihre Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt, die gläserne Decke ist in vielen Unternehmen einfach abgeschafft. Es gibt Lehrbücher über und Lehrstühle für feministische Rechtstheorie. Letztere werden aber meist mit Frauen besetzt.

Mit ein wenig Verzögerung ist die feministische Linguistik nun auch im Verkehrs- und im Justizministerium angekommen. Warum auch nicht, möchte man fragen?

Aktionär_Inn_en – maximal inklusiv, aber ein bisschen irritierend

Bis alle Gesetze geschlechtergerecht formuliert sind, wird es noch dauern. Mal wird das einfacher zu verwirklichen sein und mal komplizierter. Gern wird gefordert, im Strafrecht auch einmal die Täterinnen zu ihrem Recht kommen zu lassen.

Skeptiker werden einwenden, da habe sich der Gesetzgeber ganz schön was eingebrockt. Tatsächlich stehen die nächsten Stakeholder schon in den Startlöchern: Transidentitäre sind in den gängigen Kategorien von weiblich und männlich sprachlich nicht leicht abbildbar. Daher spricht die geschlechtergerechte Sprache des 21. Jahrhunderts nicht mehr von AktionärInnen, sondern von Aktionär_Inn_en. Maximal inklusiv, aber auch ein bisschen irritierend.

Als nächstes also Gesetze mit Under_Scores? Man wird sehen. Vor dreißig Jahren hat auch niemand an "wer ein Fahrzeug führt" statt "Fahrzeugführer" geglaubt. Gut möglich, dass man eines Tages auf die gegenderte StVO zurückblicken wird und resümiert: Ein kleiner Schritt für die Gesetzgebungstechnik, aber ein großer Schritt für die Gleichberechtigung.

Auch nach Inkrafttreten der neuen StVO kann man der Auffassung sein, die darauf verwendete Mühe sei eine Ressourcenfehlallokation. Was man aber jetzt nicht mehr sagen kann: Das geht doch gar nicht. Und das ist schon mal was wert. Finde ich.

Zum Schluss noch eine Leseempfehlung: Uwe Scheffler, Die Fakultätsrätin, veröffentlicht in der JZ 2004, Seite 1162 f., über die Klarstellung des brandenburgischen Gesetzgebers, dass die Unis auch Frauen einstellen dürfen.

Der Autor Prof. Dr. Roland Schimmel lehrt Bürgerliches Recht an der FH Frankfurt am Main.

*Anm. d. Red: Hier stand zunächst: "der Vizekanzler ist schwul", womit Guido Westerwelle gemeint war, der aber seit Mai 2011 nicht mehr Vizekanzler ist. Dies ist seitdem Philipp Rösler.

Zitiervorschlag

Roland Schimmel, Die neue StVO: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8574 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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